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Landtag darf durch TTIP nicht entmündigt werden

Die grüne Fraktion fordert von der EU-Kommission mehr Transparenz und Respekt vor demokratischen Entscheidungen bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtages debattierten die Abgeordneten mit Lutz Güllner von der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission, die TTIP mit den USA verhandelt. Dabei bekräftigte die finanzpolitische Sprecherin Muhterem Aras die Kritik an der Entmündigung nationaler Parlamente.  Baden-Württemberg setzt sich etwa für ein Anbauverbot für gentechnisch manipulierte Lebensmittel ein. „Wir halten sie für bedenklich, auch die BürgerInnen wollen keinen Genmais. All das würde keine Rolle mehr spielen, wenn sich die Konzerne in den Brüsseler Hinterzimmern mit der Forderung durchsetzen, die Kennzeichnungspflicht für importiertes Genfood zu kippen“, so Aras.  Auch derzeit aktuelle Debatten über eine Ablehnung der umstrittenen Gas-Fördermethode Fracking könnte sich der Landtag künftig sparen, wenn TTIP wie geplant schon 2015 in Kraft tritt. Vor nicht-öffentlichen privaten Schiedsgerichten könnten Konzerne gegen Umweltauflagen klagen und sie aushebeln. Die Befürchtungen, dass das Abkommen zur Anerkennung von Standards vor allem transnationalen Konzernen nützt, werden laut Aras durch aktuelle Erhebungen der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory verstärkt. Güllners Generaldirektion Handel hatte zur Vorbereitung der Verhandlungen 560 Dialogtreffen mit Lobby-Vertretern anberaumt. Nur vier Prozent fanden mit Akteuren im öffentlichen Interesse wie Verbraucher- und Umweltschützern statt. Zu den restlichen Terminen durften Vertreter der verschiedenen von TTIP betroffenen Industriezweige darunter vor allem der Agarkonzerne ihre Sicht der Dinge in die Verhandlungen einbringen.  „Wir fordern von der Kommission eine deutlich härtere Linie in den Verhandlungen mit den USA“, erklärt Aras. In diese Richtung ziele auch ein Bundesratsantrag des Landes, der an diesem Freitag verabschiedet werden soll. Er sieht unter anderem bei Streitigkeiten zwischen staatlichen Ebenen und Konzernen eine deutliche Beschränkung internationaler Schiedsverfahren zu Gunsten der öffentlichen Justizsysteme vor. Sollte ein Abkommen zustande kommen, müsse es als gemischtes Abkommen auch vom Bundesrat und Bundestag abgestimmt werden.