Verbraucherschutz gestärkt: Recht auf Reparatur kommt
Das Tablet kann nicht repariert werden, weil es kein Ersatzteil gibt. Die Reparatur der kaputten Waschmaschine ist teurer als ein neues Gerät. Der Akku des Smartphones ist fest verklebt und kann nicht getauscht werden. Die Folge: Diese Produkte wandern in den Müll. Doch das wird sich ändern, denn das EU-Parlament hat jetzt den Entwurf für eine Richtlinie verabschiedet, die das Recht auf Reparatur festschreibt.
„Diese Richtlinie stärkt den Verbraucher- und den Klimaschutz“, freut sich MdL Armin Waldbüßer (GRÜNE). Bürgerinnen und Bürger könnten Geld sparen, außerdem werde die Kreislaufwirtschaft gefördert. „Wir reduzieren den Müll, sparen Ressourcen ein und es entstehen weniger klimaschädliche Emissionen“, erläutert der Sprecher für Verbraucherschutz.
Reparatur hat Vorrang!
Das Recht auf Reparaturen bezieht sich auf Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen.
Für die Hersteller bedeutet das, dass sie Informationen bereitstellen müssen, um Reparaturen zu erleichtern. Zudem soll niemand mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden. Innerhalb der Gewährleistungspflicht (in Deutschland zwei Jahre lang) soll die Reparatur Vorrang haben. Die Gewährleistung verlängert sich nach Reparatur um ein weiteres Jahr. Auch nach der Gewährleistung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfache und kostengünstigere Reparatur verlangen können. Verschärft werden die Anforderung an die Zerlegbarkeit der Produkte: So müssen zukünftig Bauteile wie Kamera, Lautsprecher oder Ladeanschlüsse bei Smartphones leichter austauschbar sein.
Die Richtlinie muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden und wird in einigen Monaten in Kraft treten.