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„Mehr Barrierefreiheit, klare Verfahren und größere Spielräume für die Kommunen“
Unsere Abgeordnete Gisela Splett erklärt im Interview, wie die Landesbauordnung auf die Herausforderungen eines veränderten Mobilitätsverhaltens und einer alternden Gesellschaft reagiert.
Die neue Landesbauordnung will mehr Fahrradstellplätze ermöglichen – Parkplätze können dagegen eingespart werden. Warum?
Zunächst einmal gibt die neue Regelung den Kommunen mehr Spielraum und Freiheiten. Sie können es nun zulassen, dass neue Häuser auch weniger als einen PKW-Stellplatz pro Wohnung haben. Im Gegenzug sehen wir aber vor, dass zwei Fahrrad-Stellplätze pro Wohnung vorhanden sind. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Teil der notwendigen PKW-Stellplätze für andere Anlagen als Wohnungen in Fahrradstellplätze quasi „umzuwandeln“.
Wir reagieren mit dieser Änderung auf ein verändertes Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist diese Maßnahme einfach eine angemessene Modernisierung der Landesbauordnung in diesem Bereich. Sie kommt da zum Tragen, wo die Städte und Gemeinden es für sinnvoll halten.
Wie verändern sich für Bauherren die Verfahren der Baugenehmigung?
Wenn der Häusle-Bauer ein einfaches Bauvorhaben hat, das nicht vom Bebauungsplan abweicht, dann kann er weiterhin auch das sehr einfache Kenntnisgabe-Verfahren anwenden. In anderen Fällen - wenn sowieso Ausnahmen oder Befreiungen beantragt werden müssen - macht das wenig Sinn. Das Vorhaben muss ohnehin detailliert geprüft werden. In diesem Fall wollen wir auf normale oder vereinfachte Baugenehmigungen umsteigen. Für Bauherren bringt eine Baugenehmigung zweifelsfreie Rechtssicherheit. Denn im Kenntnisgabeverfahren sind allein sie verantwortlich, dass die Entwürfe allen Vorschriften entsprechen. Bei einer Baugenehmigung prüft das die zuständige Behörde.
Wird es durch das erneuerte Gesetz mehr Wohnraum für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen geben?
Ja, denn wir sehen, dass immer mehr Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum besteht. Daher macht es gesellschaftspolitisch Sinn, dass man mehr Wohnungen so plant und baut, dass Menschen möglichst – auch bis ins hohe Alter – in den eigenen Wohnungen leben können. Deswegen ist uns Barrierefreiheit sehr wichtig. Wie wollen wir das ganz konkret erreichen? Früher war erst ab Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen mindestens ein Stockwerk barrierefrei zu gestalten, künftig soll dies schon in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vorgesehen sein. Wir sorgen mit der vorgesehen Änderung hoffentlich dafür, dass die Anzahl barrierefreier Wohnungen im Neubau steigt.
Wird Bauen dadurch teurer?
Unterm Strich nicht. Natürlich kann man behaupten, dass die Anlage zum Beispiel von Fahrradstellplätzen zunächst Kosten verursacht oder dass barrierefreies Bauen teurer ist. Aber im Gegenzug enthält der Gesetzesentwurf auch Regelungen, die zu Kosteneinsparungen führen. Zum Beispiel die Möglichkeit, einen bisher verpflichtenden KfZ-Stellplatz einzusparen, wenn die Kommune das so vorsieht, oder Verfahrensvereinfachungen etwa beim Bau von Solaranlagen. Das führt zu Kosteneinsparungen. Und bei der angesprochenen Barrierefreiheit muss man die zunächst entstehenden Kosten den Einsparungen gegenüberstellen, zum Beispiel wenn man bis ins höhere Alter in der eigenen Wohnung bleiben kann.
Warum weitet die LBO die Nutzungsmöglichkeiten von Holz aus?
Holz als Baustoff zur fördern, halten wir grundsätzlich für sinnvoll, weil es ein nachhaltiger Baustoff ist, der auch in der CO2-Bilanz neutral ist.
Künftig sollen auch größere Gebäude bis zur Hochhausgrenze bei 22 Metern in Massivholzbauweise erstellt werden können. Möglich wird unsere Änderung dadurch, dass wir Holz als Baustoff zulassen, wenn die Bauteile der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsdauer entsprechen und Vorkehrungen getroffen werden, dass Feuer und Rauch nicht Geschossebenen überwinden können. Sicherheit ist also auch weiterhin in vollem Umfang gegeben.
Werden Städte demnächst grüner?
Wir hoffen, dass sie grüner werden! Ziel ist, eine Begrünung oder Bepflanzung auch in den Fällen zu ermöglichen, wo eigentlich so dicht aneinander gebaut wird, dass Bepflanzung um die Gebäude kaum möglich ist. In diesen Fällen möchten wir, – soweit Beschaffenheit, Gestaltung und Konstruktion dies zulassen – dass Dach- und Fassadenbegrünung vorgenommen werden. Das gilt aber nur, soweit es Sinn macht und den Hausbesitzern wirtschaftlich zumutbar ist. Wir erhoffen uns davon, dass in dicht bebauten Stadtteilen der Grünanteil steigt. Damit leisten wir auch unsere notwendige Anpassung an die Herausforderungen rund um den Klimawandel.
Weitere Infos finden sie auf den Seiten des Beteiligungsportal zur Novelle der Landesbauordnung
