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Wasserversorgung muss in Hand der Kommunen bleiben

Wasser ist eine Grundvoraussetzung für das Leben: ohne Regen keine Trinkwasserversorgung, keine Landwirtschaft, keine Gewässer mit Fischen, keine Flüsse und auch keine Industrie. Das Element Wasser spielt nicht nur im alltäglichen Leben in allen Ländern dieser Erde eine zentrale Rolle, es ist auch in den Mythologien und Religionen der meisten Kulturen von großer Bedeutung. Wasser ist mehr, als nur die chemische Verbindung aus Sauerstoff und Wasserstoff. „Wasser hat eine existentielle Bedeutung für alle Menschen. Deswegen muss mit diesem Thema besonders sensibel umgegangen werden“, sagt Thomas Marwein, zuständig für das Thema Wasser in der Fraktion Grüne im Landtag. „Die Vorstellung, man überlässt das Wasser den Mechanismen des freien Spiels der Märkte, löst bei den Bürgerinnen und Bürgern Ängste aus, die wir nicht unterschätzen dürfen.“ Die EU plant nun eine Richtlinie, um den Wettbewerb auch auf dem europäischen Wassermarkt zu ermöglichen. Die Kommission betont, dass es notwendig sei, die Transparenz bei der Vergabe von Konzessionen zu erhöhen. Hierzu soll es nun ein rechtliches Grundgerüst für die Auftragsvergabe geben. Für die baden-württembergischen Kommunen würde das bedeuten, dass sie, falls sie private Unternehmen mit über 20 Prozent an der Wasserversorgung vor Ort beteiligen, diesen Auftrag im Vorfeld ausschreiben müssen, ab acht Millionen Euro sogar europaweit. „Zwar wird durch die Richtlinie direkt keine Kommune zur Privatisierung genötigt. Aber wir müssen darauf schauen, dass keine neue Privatisierungswelle ausgelöst wird“, sagt Thomas Marwein weiter. „Die Wasserversorgung muss in der öffentlichen Verantwortung und damit in der Hand der Kommunen und deren Stadtwerke bleiben.“ Hintergrund der Richtlinie Die Richtlinie verlangt nicht die Privatisierung des Wassers, dazu hätte die EU auch gar keine Regelungskompetenz. Vielmehr stellt sie Grundregeln für die Konzessionsvergabe in Europa auf – von den Mindestanforderungen an das Vergabeverfahren, über Fristenvorgaben bis hin zu Rechtsmitteln. Sie könnte aber die Bedingungen für Stadtwerke und kommunale Zweckverbände erschweren, da sie den Druck auf viele Kommunen erhöht, ihre Wasserkonzessionen künftig europaweit auszuschreiben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen und keine langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu provozieren. Auf der anderen Seite bietet dieser EU-Rechtsrahmen auch die Möglichkeit, bislang ungeregelte Vergaben in Europa besser nachvollziehen und überprüfen zu können. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Richtlinie die Bedingungen für die Kommunen erschwert, aus Finanznot – und weil ihnen das bislang von allen Seiten so empfohlen wurde – Private mit ins Boot zu holen. Häufig fehlt nun das Geld für den Rückkauf und die Kommune wird gezwungen – obwohl die Bürgerinnen und Bürger das mehrheitlich nicht wollen – mögliche Anbieter zu beauftragen, die nicht im Ort ansässig sind. Quelle: Grüne/EFA-Fraktion im Europaparlament


"Wasser dient der Daseinsvorsorge, Wasser darf keine Handelsware sein", betonte Thomas Marwein, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne, in der Aktuellen Debatte der Fraktion Grüne am Mittwoch, 30. Januar 2013, im Landtag von Baden-Württemberg.