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Nachfolgeregelung für die Finanzierung des ÖPNV

Andreas Schwarz, Vorsitzender des Arbeitskreises Verkehr der Grünen im Landtag, hat die Bundesregierung aufgefordert, einer Nachfolgeregelung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beizutreten: „Mit einem Gesetzentwurf zur zukünftigen ÖPNV-Finanzierung sind die Länder in Vorleistung gegangen. Jetzt muss sich die Bundesregierung bewegen, denn die Zeit rennt uns davon.“ Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt der Bund bisher große Investitionsvorhaben im Schienenpersonennahverkehr. In der Föderalismuskommission I war das Auslaufen des GVFG für 2019 beschlossen worden. Ohne die Mittel des Bundes können solche Vorhaben - wie etwa S-Bahn- und Stadtbahn-Vorhaben in den Regionen Stuttgart, Rhein-Neckar, Ulm oder Freiburg im Breisgau - nicht realisiert werden. „Die Kommunen und das Land können diese Investitionen nicht alleine stemmen", sagte Schwarz. „Der Öffentliche Personennahverkehr ist aber dringend ausbaubedürftig, wenn Klimaschutzziele erreicht und der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Abgasen und Feinstaub verbessert werden soll. Bei dieser wichtigen Aufgabe darf der Bund die Länder und die Kommunen nicht im Stich lassen." Gefördert werden können nach derzeitigem Rechtsrahmen aber nur Projekte, die bis 2019 abgerechnet wurden. Da es jedoch Projekte gibt, deren Abschluss absehbar später erfolgt, setzt eine fatale Bremswirkung aktuelle Projekte auf Eis: Neue Projekte können nicht begonnen werden, und selbst Projekte, die ins Bundesprogramm aufgenommen wurden, sind ernsthaft gefährdet, weil das Risiko einer ausfallenden Finanzierung bei den Ländern läge. Schwarz setzt jetzt seine ganze Hoffnung auf die Initiative mehrerer Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern im Bundesrat. Am kommenden Freitag wird dort darüber entschieden -  hoffentlich, so Schwarz, mit großer Mehrheit für die Gesetzesinitiative der Länder. „Wir müssen auch in Zukunft die öffentlichen Verkehrsmittel attraktiv und leistungsfähig machen, und wir müssen den ÖPNV ausbauen. Ein Stillstand ist nicht akzeptabel. Wir brauchen jetzt dringend eine Neuregelung für die GVFG-Programme über das Jahr 2019 hinaus.“