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"Wer hier arbeitet, sich gut integriert, soll eine dauerhafte Perspektive bekommen"

©Daimler AG

Stuttgart (dpa/lsw) - Geduldete Flüchtlinge werden im Südwesten neuerdings aktiv auf die Möglichkeit hingewiesen, Bleiberecht zu beantragen. Diese Neuregelung setzten die Grünen in der Koalition mit der CDU durch, wie die Grünen-Fraktion am Montag in Stuttgart mitteilte. Demnach hat das CDU-geführte Innenministerium die Ausländerbehörden angewiesen, gut integrierte geduldete Flüchtlinge von sich aus auf die Chance eines dauerhaften Bleiberechts hinzuweisen.  Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte: «Der Geist der Bleiberechtsregelung für gut integrierte Geduldete wird damit zur realen Verwaltungspraxis.» Nach Angaben der Grünen ist das die bundesweit erste Regelung dieser Art zur Information Betroffener.  Die Bleiberechtsregelung existiert seit 2015, wurde seitdem aber nur in 56 Fällen angewandt, obwohl mehr als 2000 Menschen davon profitieren könnten. Vorangegangen waren Auseinandersetzungen zwischen Grünen und CDU um Abschiebungen nach Afghanistan, die Gerichte als rechtswidrig gestoppt hatten. Die geduldeten Flüchtlinge hatten bislang in der Regel keinen Behördenkontakt, sondern werden in Form einer Kettenduldung brieflich auf ihren weiteren Verbleib aufmerksam gemacht. Aus Sicht von Schwarz gibt es ein großes Informationsdefizit. «Wir klären die Betroffenen nun auf und senden ein klares Signal: Wer hier arbeitet, wer sich gut integriert, wer eine Ausbildung aufnimmt, bekommt eine dauerhafte Perspektive.» Er wies auf den Protest von Bürgermeistern und Handwerkskammern gegen Abschiebungen gut integrierter Menschen hin.  Nach dem Aufenthaltsgesetz können Geduldete Bleiberecht nach acht Jahren in Deutschland beantragen beziehungsweise - wenn sie minderjährige Kinder haben - nach sechs Jahren. Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach vier Jahren in Deutschland das Bleiberecht beanspruchen. Weitere Infos: Bleiberechtsregelung §25a, 25b und 60a