Wissenschaft und Forschung

Neue Vereinbarung für Hochschulfinanzierung steht: starke Basis für unsere Wissenschaftslandschaft

Durchbruch in der Hochschulfinanzierung: Die Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten in den Jahren 2021 bis 2025 rund 1,8 Milliarden Euro zusätzlich. Die Landesregierung verbessert damit die Grundfinanzierung und eröffnet Planungssicherheit der Hochschulen. 

Die Landesregierung und die Rektoren der baden-württembergischen Hochschulen haben am 31. März 2020 die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt für fünf Jahre ab 2021. Das Land erhöht die Grundfinanzierung der Hochschulen bis 2025 um 3,5 Prozent pro Jahr. Das ermöglicht den Hochschulen bessere Betreuungsrelationen für Studierende und Spielräume, die Chancen der Digitalisierung, des Wissens- und Technologietransfers oder neuer Forschungsprofile zu nutzen.

Was sind die wesentlichen Ergebnisse der HoFV II? 

Finanziell: 

Konkret gewährt das Land den Hochschulen einschließlich der Hochschulmedizin durch Abschluss dieser Vereinbarung für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 Planungssicherheit auf Grundlage der Haushaltsansätze 2020 in Höhe von rund 3,48 Mrd. Euro, zuzüglich von bis zu 576,2 Mio. Euro im Jahre 2025 (vgl. § 6 Absatz 9 Staatshaushaltsgesetz 2020/2021). 

Im Vergleich zum HoFV I heißt das: 

  • Die bislang befristeten Ausbaumittel in Höhe von 285 Mio. Euro werden in die Grundfinanzierung überführt. 
  • Das Land investiert rund 1,8 Mrd. an zusätzlichen Landesmitteln in die Hochschulen. Pro Jahr gerechnet ist das im Durchschnitt doppelt so viel wie im HoFV I. 200 Mio. davon sind auf die Initiative der grünen Fraktion im parlamentarischen Haushaltsverfahren zurückzuführen. 
  • Über alle Hochschulen hinweg entspricht dieser Betrag an zusätzlichen Mitteln einem Aufwuchs der Grundfinanzierung um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr.

Auf diese Weise wird sich die Finanzierung pro Studierender und Studierendem über die Laufzeit der neuen Vereinbarung von 2021 bis 2025 systematisch erhöhen. Das ermöglicht bessere Betreuungsrelationen für die Studierenden, eine Stärkung der Hochschulverwaltung und Spielräume, die Chancen der Digitalisierung, des Transfers oder neuer Profile zu nutzen. 

Weitergehende Vereinbarungen: 

Die HoFV II ist zwar das wesentliche Hochschulfinanzinstrument der Landespolitik BW. Im Gegenzug zur Finanzierungszusicherung des Landes verpflichten sich die Hochschulen jedoch auf eine Reihe zahlreicher anderer, weitgehender Vorhaben.  

Bei diesen weitergehenden Vereinbarungen konnten im HoFV II wesentliche Erfolge errungen werden. Die wichtigsten sind:  

  • Klimaschutz:
    Die Hochschulen tragen wesentlich zum Energie- und Strombedarf der Landesverwaltung bei. Mit dem HoFV II verpflichten sie sich zu einem verstärkten Reduktionsbeitrag, den Zielen der Landesverwaltung entsprechend. Zusätzlich müssen die Hochschulen künftig verbindliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion in ihren Struktur- und Entwicklungsplanungen festgelegen, die zur hochschulöffentlichen Debatte zugänglich gemacht werden.  Darüber hinaus erarbeiten die Hochschulen gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium ein Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion verdeutlichen zu können. In Vorbereitung auf die KSG Novelle enthält die HoFV II bereits Regelungen zur Klimaabgabe auf Flüge. 
  • Geschlechtergerechtigkeit:
    Neben Verbesserungen und Weiterentwicklungen u.a. bei den Gleichstellungsbeauftragten enthält die HoFV II eine weitgehende Untersuchung des Gender Pay Gaps, die sich auf deutlich mehr Indikatoren und differenzierteren Daten als bisher beziehen soll. So werden auch implizite Differenzen sichtbar gemacht. 
  • Hochschulmedizin:
    Unter anderem wird die Kooperation zwischen den medizinischen Fakultäten gestärkt. Zudem wird die Sonderlinie Hochschulmedizin „veredelt“. D.h.: Um den medizinischen Fakultäten noch bessere Planungssicherheit zu ermöglichen, werden 80% der Mittel der Sonderlinie in die Grundfinanzierung der Fakultäten übertragen. 
  • Akademisierung der Gesundheitsberufe:
    Der weitere Ausbau wird über „weitere Mittel“ finanziert. Anmerkung: Über diesen Teil der Mittel ist jedes Jahr erneut zu entscheiden.  [Intern: Die Finanzierung über diese Tranche ist nicht ganz zufriedenstellend, aber jährlich korrigierbar]. 
  • IT Sicherheit an Hochschulen:
    Die Hochschulen konzipieren mithilfe dieser und ggf. eigener Ressourcen ein dauerhaftes hochschulübergreifendes Informationssicherheitsnetzwerk, das im Zusammenspiel von lokalen und übergreifenden Stellen Synergien beim Ressourceneinsatz, beim Informationsaustausch und der Konzeption und Umsetzung von Schutzmaßnahmen hebt. Zudem werden die Hochschulen gemeinsam mit dem MWK eine landesweite Cybersicherheitsstrategie für den Hochschulbereich erarbeiten. Hochschulen haben ganz eigene Anforderungen beim Thema Cybersicherheit: Netze müssen für alle offen und möglichst von außerhalb zugänglich sein; eigentlich ein Horrorszenario für ITSicherheit. Kreative Lösungen sind hier gefragt. 
  • Stärkung der Digitalen Verwaltung:
    Zusätzliche Mittel und Stellen fließen in den Ausbau der digitalen Verwaltung. Des Weiteren wird die bereits im DHH beschlossene Einrichtung eines Studiengangs „Digitale Verwaltung“ an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung mit Mitteln im Endausbau hinterlegt. 
  • Studienplatzkapazitäten:
    Die Hochschulen verpflichten sich, die Studienplatzkapazitäten aus dem Studienjahr 2019/20 aufrecht zu erhalten.