Demokratie und Mitbestimmung | Soziales und Gesellschaft

Selbstbestimmung, Teilhabe, Freiheit

Manne Lucha, Vorsitzender des Arbeitskreis Soziales, im Gespräch über die Schwerpunkte grüner Sozialpolitik. Welche Grundsätze bilden das Fundament einer grünen Sozialpolitik?  Grüne Sozialpolitik hat den Menschen im Blick – sie soll bestärken und befähigen. Bevormundung und Überregulierung ist nicht unsere Sache, vielmehr zeichnet sich grüne Sozialpolitik durch Innovation aus und ist geprägt vom Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger. Selbstbestimmung und Gerechtigkeit, im Sinne von Emanzipation und Empowerment sind zentrale Grundwerte unserer Partei. In unserer Sozialpolitik verbinden sie sich mit den Begriffen der Freiheit und der Teilhabe.
Aufgabe eines grünen Sozialstaats ist es jede/n Einzelne/n zu befähigen ihre/seine Teilhabechancen wahrnehmen zu können und damit die Möglichkeit zur freien Entscheidung zu geben. Der Staat hat die Aufgabe gleiche Teilhaberechte und gleiche Teilhabechancen für alle sicherzustellen. Zentral dabei ist: es geht um ein Kann und nicht um ein Muss! Ob und wie diese Rechte und Chancen individuell genutzt werden, entscheidet der/die Einzelne frei und selbstbestimmt. Dieser Freiheitsbegriff unterscheidet Grüne Politik von allen anderen politischen Strömungen. Den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und ihn der Möglichkeiten zu befähigen, die ihm verwehrt waren, um sich frei zu entfalten. Genau darum geht es grüner Sozialpolitik. Welche Schwerpunkte haben die Grünen auf Landtagsebene bisher gesetzt? Vier exemplarische Beispiele: Das neue Wohn- Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) trägt eine tief grüne Handschrift. Es ist uns gelungen, selbstbestimmte Wohnformen von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf zu ermöglichen und bürokratische Hemmnisse über Bord zu werfen, ohne dabei eine notwendige Schutzfunktion zu vernachlässigen. Wir erleben bereits jetzt eine starke Nachfrage nach den neuen Wohnformen.
Das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) ist vom Partizipationsgedanken getragen. Gleichberechtigung und das Anrecht auf Gestaltung stehen im Mittelpunkt. Mit dem Gesetz übertragen wir die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in eine sozialpolitische Verantwortung. Ebenso hätte es das neue Psychisch-Kranken-Hilfegesetz( PsychKHG) ohne die Grüne Fraktion nicht gegeben. Wir haben 2011 die unseligen Kürzungen der CDU- Regierung bei den Sozialpsychiatrischen Diensten (SpDi) mit unseren Gestaltungsmitteln - von 2 auf 4 Mio. € jährlich - zurückgenommen. Durch einen einmaligen Beteiligungsprozess konnte ein zukunftsfähiges Gesetz entwickelt werden, dass die Bereitstellung von Hilfen, die Gewährung von Schutzfunktionen und die Bürgerrechte Betroffener gleicherweise ermöglicht. Ein grüneres Gesetz gibt es nicht.
Und zu guter Letzt: Das neue Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) wird das restaurative Geschlechterbild von 58 Jahren CDU-Regierung ablösen und die Umsetzung einer notwendigen Geschlechtergerechtigkeit in der Fläche ermöglichen. Welche Probleme wollen die grünen Sozialpolitiker in Baden-Württemberg vor der nächsten Landtagswahl angehen?        In der neu eingesetzten Enquetekommission „Pflege“ werden wir  konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukunftsgerechte Pflegepolitik entwickeln.  So müssen die Arbeitsbedingungen der in der Pflege Beschäftigten dringend verbessert werden. Ein weiterer zentraler Punkt wird die Umsetzung einer bedarfsgerechten Planung und Bereitstellung von Gesundheits- und Krankenhausleistungen im Land sein. Auf dem Weg zu einer verbindlichen Bedarfsplanung werden wir ein Modellprojekt auf den Weg bringen, das bedarfsgenaue Angebote über Sektoren- und Kreisgrenzen hinaus definiert. Weitere Informationen zu Grundsätzen Grüner Sozialpolitik finden sie <link file:4319>hier.