Land unterstützt Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind in der Corona-Krise unverzichtbar. Damit Engagierten kein finanzieller Nachteil entsteht, nimmt die grün-geführte Landesregierung 15,3 Millionen Euro in die Hand. Damit gleicht das Land Verdienstausfälle, Aufwendungen und Sachschäden aus.

Diese Regelung gilt für Helferinnen und Helfern der im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen, die bei der Bekämpfung der Corona-Lage eingesetzt werden und die vom jeweiligen Landratsamt, Regierungspräsidium oder dem Innenministerium beauftragt wurden.

Andrea Schwarz, Sprecherin für Bevölkerungsschutz, sagt: 

„Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bringen sich derzeit viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit großem Engagement ein. Danke für Euren unermüdlichen Einsatz!  Dieser Einsatz ist nicht selbsverständlich und reicht oft an die Grenze des physisch und psychisch Möglichen. Wer sich so einbringt, dem darf durch seinen Einsatz kein finanzieller Nachteil entstehen! Deshalb ist es ein wichtiges Zeichen, dass wir jetzt unbürokratisch helfen!"

Im Einzelnen werden bezahlt:

  • Erstattung von entgangenen Arbeitsentgelten oder Dienstbezügen einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen,

  • Erstattung des Verdienstausfalls in angemessener Höhe an beruflich selbständige Helferinnen und Helfer,

  • Aufwendungsersatz, hierzu gehört insbesondere ein Ausgleich gegenüber den Organisationen für verbrauchtes Einsatzmaterial (z.B. Schutzmasken) und gegenüber den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern (z.B. für eine einsatzbedingt notwendige Reinigung von Dienstkleidung)

  • Ersatz von Sachschäden, die die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Einsatz erleiden.