In grün-roter Psychiatriepolitik steht Leben in der Gemeinde im Mittelpunkt

„Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz macht die grün-rote Regierungskoalition die Psychiatriepolitik in Baden-Württemberg zukunftsfähig: Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt“, sagte Manfred Lucha zu den Eckpunkten, die am Donnerstag, 21. Februar, durch Sozialministerin Altpeter vorgestellt wurden. Psychisch Kranke und seelisch behinderte Personen haben ein Recht auf normale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sind in besonderer Weise auf Hilfestellungen angewiesen. Die Rechte psychisch kranker Menschen auf Behandlung, Pflege und Betreuung standen in der Vergangenheit allerdings nicht im Zentrum der Psychiatriepolitik Baden-Württembergs. Dies ändere sich nun endlich, so Lucha. Wichtig war dabei, die Angelegenheiten von allen psychisch kranken Menschen, auch den psychisch kranken Straftätern, ins Auge zu fassen. Die Kernaussage des Eckpunktepapiers habe jetzt eine klare sozialpsychiatrische Handschrift.  Sozialpsychiatrische Dienste begleiten psychisch kranke Menschen, die Schwierigkeiten haben ihren Alltag allein zu bewältigen und einer geregelten Arbeit nachzugehen. Mit Beratung und Gesprächen, sowie mit regelmäßigen Kontakten unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Menschen und helfen Klinikaufenthalte zu vermeiden. Die Sozialpsychiatrischen Dienste zeichnen sich durch ihre unbürokratische Herangehensweise und ihre Niederschwelligkeit aus. Sie erreichen Menschen dort, wo sie zuhause sind.  Lucha erinnerte an die Anhörung der Grünen im Februar 2012, die den Startschuss für ein breites Beteiligungsverfahren zum Gesetz gegeben habe, wobei erstmals allen Akteuren, Betroffenen, Verbänden und Professionellen Gelegenheit gegeben wurde, dieses Gesetzesvorhaben mitzugestalten. Lucha: „Ein großes Lob dem Sozialministerium für seine exzellente Form der Steuerung, Moderation und Kommunikation dieses Prozesses. Jetzt sind wir auf der Zielgeraden.“