Drei Fragen an Bärbl Mielich zur Krankenhausfinanzierung
Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Kliniken schon über ihrer Belastungsgrenze? Was ist mit dem vermeintlichen Geldsegen aus Berlin? Was muss sich grundsätzlich ändern? Bärbl Mielich, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Grüne und Vorsitzende im Sozialausschuss, nimmt Stellung. Pflegerinnen und Pfleger, Ärztinnen und Ärzte klagen seit Jahren über den immer weiter steigenden Druck im Gesundheitswesen. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken nicht schon längst über ihre Belastungsgrenze hinaus? In der Tat sind in den letzten Jahren vor allem die Stellen von Pflegekräften in den Krankenhäusern abgebaut worden. Gleichzeitig ist die Pflege viel intensiver geworden, denn Patientinnen und Patienten werden schneller entlassen. Das heißt, Pflege ist zunehmend Intensivpflege mit einem hohen Personalbedarf. Die Entwicklung immer mehr und intensivere Pflege mit immer weniger Personal führt seit Jahren zu einer konsequenten Überlastung. Das müssen wir dringend ändern. Wir wollen mit einer Mindestpersonalbemessung im Krankenkanhausentgeltegesetz dafür sorgen, dass Krankenhäuser eine gesicherte Personalversorgung haben müssen, die dann auch finanziert ist. Aber jetzt kommt doch passend zum Wahlkampf ein warmer Geldsegen von 750 Millionen Euro aus Berlin. Damit haben die Krankenhäuser in Baden-Württemberg doch ausgesorgt. Es wird in diesem Jahr, wenn der Bundestag es noch rechtzeitig beschließt, 250 Millionen Euro geben. Das wird in der Tat allen Krankenhäusern ein bisschen Luft verschaffen, mehr aber auch nicht. Es gibt weiterhin keine Planungssicherheit, die personelle Unterversorgung wird sich nicht ändern, denn mit einem "Einmalgeldregen" können keine neuen Strukturen geschaffen werden. Das bedeutet, diese Maßnahme nutzt ausschließlich den Betriebsergebnissen der Krankenhäuser, aber nicht den Patientinnen und Patienten und auch nicht den Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften. Was muss sich denn langfristig im Gesundheitssystem ändern? Wir wollen Qualität statt Quantität, Klasse statt Masse, zur Grundlage der Versorgung machen. Dazu werden wir eine grundlegende Überarbeitung der Qualitätskriterien in der Zusammensetzung der Fallpauschalen (DRGs) durchsetzen. Dieser Überarbeitung muss eine gründliche Evaluation vorausgehen, die die bisherige Nicht- bzw. Fehlsteuerung im System analysiert. Wir wollen, dass die unterschiedlichen Bedingungen besser abgebildet werden. Das ist zum Beispiel die Sicherstellung der wohnortnahen Grundversorgung im ländlichen Raum und auch die besondere Vorhaltung einer Maximalversorgung bei den Unikliniken.