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"Der Grundsatz ,Hilfe vor Strafe' steht im Mittelpunkt"

©Oliver Berg/dpa

Die Frage, wie in Deutschland künftigmit Cannabis und Cannabis-Konsument*innen umgegangen werden soll, wird in der Öffentlichkeit immer wieder hitzig diskutiert. Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die repressive Suchtpolitik ihr Ziel verfehlt hat: Cannabis ist heute das am meisten konsumierte illegale Suchtmittel. Mit Expertinnen aus der Suchthilfe und Suchtmedizin sowie RechtsexpertInnen hat die Grüne Landtagsfraktion bei einem Fachgespräch den Austausch gesucht. Wir haben dazu mit Josha Frey, suchtpolitischer Sprecher der Fraktion, über die politischen Möglichkeiten einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik gesprochen. Welche rechtlichen Fragen werden aktuell beim Thema Cannabis diskutiert? Wichtig für uns ist es, eine bundeseinheitliche Regelung zur Definition der geringen Menge zu finden. Die Praxis der Bundesländer ist bisher uneinheitlich. Bei Paragraph 31a BtMG handelt es sich um eine sogenannte Ermessensvorschrift, die sehr unterschiedlich gehandhabt wird. In Baden-Württemberg liegt diese Obergrenze aktuell bei drei Konsumeinheiten (entspricht 6 Gramm). Die durchschnittliche Menge pro Joint liegt bei rund 0,5 Gramm. Eine rechtliche Debatte gibt es auch bei der sogenannten „Verwaltungssanktion“: Diese besagt, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Besitz einer kleinen Menge Cannabis (auch ohne Verkehrsbezug) die Akte einfordern und Ermittlungen aufnehmen kann, was in der Regel getan wird.Nach der momentanen Rechtslage sind auch der Besitz geringer Mengen ausreichend, um eine Fahreignungsüberprüfung durch ein fachärztliches Gutachten zu veranlassen. Diese Bestrafung durch die Hintertür halte ich für fragwürdig. Nach der Einschätzung der Experten ist der Gerichtsalltag im Strafrecht häufig noch von althergebrachten Cannabismythen und längst widerlegten Vorstellungen zu Risiken des Konsums sowie Toxizität und Suchtpotential von Cannabismitteln geprägt. Zudem sind verschiedenste Behörden massiv zeitlich belastet durch diese Vorgänge. Zum therapeutischen Nutzen gibt es wenig oder nur pauschales  Wissen. Deshalb muss auch beim Thema „Cannabis als Medizin“ rechtlich noch genauer nachgefasst werden. Welche politischen Handlungsfelder stehen für die Grünen im Vordergrund? Die Leitmaxime einer grünen Suchtpolitik lautet „Hilfe vor Strafe“. Der Ausbau der Prävention und Substitutionsangebote sollen hierbei im Vordergrund stehen. Allgemein beruht die grüne  Drogen- und Suchtpolitik auf folgenden vier Säulen: Aufklärung und Prävention, Frühe Hilfen, wohnortnahe Behandlungsangebote und Überlebenshilfen.  Wir dürfen uns dabei auch nicht einseitig auf Cannabis konzentrieren. Die bei jungen Menschen gerade sehr nachgefragten „Legal Highs“ und der Alkoholmissbrauch werden in der Wahrnehmung oft unterschätzt. Solche Entwicklungen müssen wir sehr genau beobachten und mit unseren Beratungsangeboten eng begleiten.  Ich halte es für sinnvoll, dass wir den Grundsatz „Hilfe vor Strafe“ in den Mittelpunkt stellen und der unverhältnismäßigen Kriminalisierung von Erst- oder Gelegenheitskonsument*Innen entgegenzuwirken. Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte, die sich mit einer Vielzahl von Verfahren wegen Drogendelikten mit geringer Schuld konfrontiert sehen, würden zudem durch solche Bestimmungen deutlich entlastet. Ihnen würde ermöglicht, ihre Ressourcen auf die Bekämpfung schwerer (Betäubungsmittel-)Delikte zu konzentrieren. Hier brauchen wir einen angemessenen rechtlichen Rahmen, der das Prinzip der Verhältnismäßigkeit besser berücksichtigt. Was kann die Landesebene bei dem Thema machen? In der Diskussion steht die Forderung nach einer Enquete-Kommission zur Cannabis-Thematik auf Bundesebene. Auf Landesebene hat die Arbeitsgemeinschaft Substitution bereits gute Ergebnisse erzielt. Die Einrichtung einer äquivalenten Arbeitsgemeinschaft zur Cannabis-Thematik im Land könnte eine mögliche Enquete auf Bundesebene flankieren. Für mich ergeben sich weitere Einflussmöglichkeiten der Politik insbesondere in Hinblick auf die Polizeiarbeit bei sogenannten nicht anlassbezogenen Kontrollen. Die Landesregierung sollte ihre Spielräume zur Gestaltung der Ermittlungsarbeit der Fahrerlaubnisbehörden prüfen und nutzen sowie deren Praxis auf Wirkungsorientierung und Verhältnismäßigkeit ausrichten.