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Neue Richtlinien für Investitionen in die Versorgungsrücklage des Landes stellen Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt

Die Versorgungsrücklage des Landes setzt in Zukunft auf nachhaltige Anlagekriterien.

©Oliver Berg/dpa

Der Beirat beim Pensionsvermögen hat am 4. August den neuen Richtlinien für Investitionen in die Versorgungsrücklage des Landes zugestimmt. Nachhaltigkeit ist dabei zentrales Element. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von Thekla Walker, finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, sowie Tobias Wald, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, hervor. „Nachhaltigkeit ist ein zentrales Entscheidungskriterium von Regierungs- und Verwaltungshandeln in Baden-Württemberg. Das unterstreicht die Zustimmung des Beirats beim Pensionsvermögen zu den von der Finanzministerin vorgeschlagenen neuen Anlagerichtlinien für die Versorgungsrücklage. Die Nachhaltigkeit der Anlage des Sondervermögens wird mit dieser Entscheidung konsequent gestärkt“, so Thekla Walker. Ihr Kollege Tobias Wald stellt fest: „Mit der jetzt gefundenen Lösung für die künftige Anlagestrategie bei der Versorgungsrücklage des Landes können wir sehr zufrieden sein. Diese ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie dem Finanzministerium unter tatkräftiger Einbindung der beiden Regierungsfraktionen entstanden. Die gefundene Lösung ist ein gelungener Einstieg in die nachhaltige Finanzanlage bei der Versorgungsrücklage, ohne dass wir Abstriche bei Rendite, Sicherheit und Liquidität hinnehmen müssen. Und selbstverständlich kann auch nach den neuen Anlagerichtlinien weiterhin in die baden-württembergischen Unternehmen investiert werden. Mit diesem Konzept ist es uns gelungen, dass die Wirtschaft im Land profitieren wird und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gesichert werden.“ Mit den neu in die Anlagerichtlinien aufgenommenen Ausschlusskriterien werde künftig sichergestellt, dass das Pensionsvermögen des Landes in der Vermögensrücklage „auch nach ethischen, ökologischen und nach Divestment-Kriterien angelegt wird“, wie Thekla Walker betont. Geschäftsfelder und -praktiken, die diesen Kriterien nicht genügen, werden demnach aus dem Anlageportfolio ausgeschlossen. „Das entspricht unserem finanzpolitischen Anspruch, verantwortungsvoll und nachhaltig mit dem Vermögen des Landes umzugehen“, unterstreicht Thekla Walker. Ausgeschlossen seien beispielsweise Anlagen in Unternehmen, die geächtete Waffensysteme herstellen oder verkaufen. Gleiches gelte für Unternehmen, die gegen den UN Global Compact, gegen Menschenrechte oder gegen Arbeitsstandards der ILO verstoßen sowie für Unternehmen, die nachweislich in Umwelt-, Bestechungs- oder Korruptionsskandale verwickelt sind. „Ich freue mich, dass es uns darüber hinaus gelungen ist, auch eine konsequente Divestmentstrategie in den Anlagerichtlinien zu verankern“, so Thekla Walker. Divestment, also der Ausstieg aus der Finanzierung von Kohle- und Erdölförderung und aus Geschäften mit Teersand und Fracking, sei nicht nur ökologisch wichtig und im Sinne des Klimaschutzes, sondern längst auch ökonomisch sinnvoll und klug. „Ein Umstieg bei der Anlage des Landesvermögens ist deshalb in doppeltem Sinne richtig“, so Thekla Walker weiter. Tobias Wald stellt fest: „Wir Christdemokraten begrüßen eine Orientierung auch an Nachhaltigkeitsaspekten aus unserem grundlegenden Selbstverständnis heraus. Das CDU-geführte Hessen hat beispielsweise bereits 2007 begonnen, seine Anlagestrategie auch an nachhaltigen Kriterien auszurichten. Und auch alle bedeutenden Geschäftsbanken tun dies. Wir bekennen uns insoweit auch zu den Divestment-Aussagen im Koalitionsvertrag. Ein besonderes Anliegen der CDU-Fraktion war es dabei, dass die Förderung von Gas – der Brückentechnologie schlechthin auf dem Weg zu mehr erneuerbaren Energien – nicht auf dem Index steht.“ Für die finanzpolitische Sprecherin der Grünen stellt das „derzeitige Finanzsystem ein großes Risiko für das Klima dar, zunehmend wird aber auch umgekehrt das Klima zu einem immer größeren Risiko für das Finanzsystem. Aus dieser Risikospirale müssen wir ausbrechen.“ Wer die Klimaschutzziele von Paris ernst nehme, müsse deshalb aus ökologischen und ökonomischen Gründen raus aus Investitionen in fossile Energien. Die Umstellung der Anlagestrategien öffentlicher Vermögensfonds sei dabei ein wichtiger und logischer Schritt. „Eine nachhaltige Finanzpolitik hat für uns eine hohe Bedeutung, nicht nur in der Haushaltspolitik des Landes, auch bei dessen öffentlichen Finanzanlagen und Beteiligungen“ so Walker. Für den finanzpolitischen Sprecher der CDU gilt es, „mit der jetzigen Entscheidung auch die Zukunft der Versorgungsvorsorge fest in den Blick zu nehmen. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage laufen zwar in diesem Jahr aus, aber wir werden mit einer zusätzlichen Zuführung von 120 Millionen Euro in die Versorgungsvorsorgesysteme dafür Sorge tragen, dass in den beiden kommenden Jahren über 1 Milliarde Euro in die Versorgungssicherheiten des Landes einbezahlt werden. Das sind wir nicht nur der heutigen Beamtenschaft, sondern auch den folgenden Generationen schuldig. In diesem Zusammenhang ist auch die vorgesehene Erhöhung der monatlichen Zuführung in die Vorsorge anstelle bislang 500 Euro mit 750 für neu besetzte Stellen und mit 1000 Euro für neue Stellen ab dem Jahr 2020 zu sehen. Das ist für uns solide, nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik.“, bekräftigte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion abschließend.