©Olivier Hoslet/EPA/dpa

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung

Meilenstein für den Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue Datenschutz-Grundverordnung. Der Datenschutz ist eine der größten und wichtigsten Fragen unseres Jahrhunderts. Diese Verordnung ist ein Meilenstein hin zu starken Bürger- und Verbraucherrechten im digitalen Leben von Morgen und löst den Flickenteppich vorheriger Regelungen in den 28 Mitgliedstaaten ab. Jan Philipp Albrecht hat dieses Datenschutz-Grundverordnung als Berichterstatter des Europäischen Parlaments maßgeblich verhandelt und einen großen grünen Erfolg erzielt: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist künftig das einheitliche, starke Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen Bürger der Europäischen Union. Sie schafft Transparenz, gibt den Verbraucher auf dem gesamten EU-Binnenmarkt durchsetzbare Rechte und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit auf Seiten der Unternehmen. Da die meisten Unternehmen schon heute in mehr als bloß einem EU-Land ihre Produkte anbieten, wird die EU-weit einheitliche Gesetzeslage einen immensen Abbau unnötiger Bürokratie bedeuten. Ein vertrauenswürdiger und geregelter Umgang mit persönlichen Daten ist ein Wettbewerbsvorteil der europäischen Wirtschaft gegenüber der Konkurrenz