Digitales, Datenschutz und Medien

Breitbandstudie: Schnelles Internet ist der Schlüssel zur digitalen Welt

Der Breitbandausbau – unser Vorhaben im Koalitionsvertrag:

Durch den flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes soll jeder in Baden-Württemberg mittelfristig an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf ein Breitbandprogramm geeinigt, um die flächendeckende Verfügbarkeit von Bandbreiten ab 50 MBit/s im ganzen Land zügig voranzutreiben. Den Einsatz von Glasfaser ziehen wir klar dem Kupferkabel vor. Wir wissen: Schnelles Internet ist ein entscheidender Faktor für Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft.

Welche Fördermöglichkeiten für den Breitbandausbau gibt es?

Das Landesprogramm fördert ausschließlich das Betreibermodell, das Bundesprogramm sowohl das Betreibermodell als auch das Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

    1. Beim Betreibermodell verlegen Kommunen  Glasfaserleitungen oder Leerrohre selbst und verpachten diese an einen Netzbetreiber. Baden-Württemberg hat das Betreibermodell mit einem längerfristigen Ansatz und flächendeckendem Glasfaserausbau gewählt. Gründe: Die ausgegebenen Investitionen in die Infrastruktur kommen durch die „Internet-Miete“ (Verpachtung) rein, die Zuschüsse gehen nicht verloren und die Finanzierung muss nur einmal erbracht werden. Wir Grüne sprechen uns für dieses Fördermodell aus, bei dem Kommunen oder Zweckverbände die Netzinfrastruktur selbst bauen und verpachten. Netzinfrastruktur ist in digitalen Zeiten ein Teil der Daseinsvorsorge und öffentliche Aufgabe.
    2. Das Wirtschaftslückenmodell basiert auf den Ausbau und Betrieb von Netzen durch die private Wirtschaft, meist Telekommunikationsunternehmen. Die Förderung stopft die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Ausbaukosten und erwartbarer Amortisierung durch die Anschlüsse. Aus wirtschaftlichen Gründen will der private Netzbetreiber sie nicht aufbringen. In der Praxis bedeutet das: Den Zuschlag erhält jenes Unternehmen, das für eine festgelegte Zeit am wenigsten Geld für den Lückenschluss verlangt. Nachteil: der Anschluss ist unternehmensgebunden und das Netz basiert in der Regel auf alte Kupferkabel, die ertüchtigt werden (Vectoring). Es ist bislang nicht für Bandbreiten über 200 Mbit geeignet. Darüber hinaus muss wieder investiert werden.

Warum gilt Breitbandausbau-Förderung als so kompliziert?

Die Förderverfahren sind komplex und auf europäischer Ebene und Bundesebene geregelt. Nach EU-Recht ist der Breitbandausbau eine Aufgabe der Privatwirtschaft, die staatliche Förderung spielt nur eine nachgeordnete Rolle. Auf die Einhaltung dieses Prinzips und der rechtlichen Vorgaben legt vor allem die Europäische Kommission wert. Hinzukommen Vorschriften des allgemeinen Vergaberechts und haushaltsrechtliche und technikbezogene Vorgaben. Das gibt dem Land wenig Spielraum.

Was tut die Landesregierung zur Verbesserung?

Um den Antragsstellern die Arbeit zu erleichtern, wurde die landeseigene Förderung überarbeitet, Förderprozesse optimiert, bereits seit September läuft die vollelektronische Antragsbearbeitung. Die vollelektronische Antragseinreichung soll bis Ende dieses Jahres über service-bw.de bereitgestellt werden. In den vergangenen Jahren machte Baden-Württemberg erhebliche Fortschritte, um die weißen Flecken in der Internetversorgung zu schließen.  

Das Innenministerium hat zuletzt prognostiziert, dass innerhalb von zwei Jahren (bis Sommer 2019) 1200 Anträge zum BBA eingehen werden (Drucksache 16/2193, Stand: 7.6.17). Bis zum Abschluss einer Bearbeitung vergingen 2017 rund sechs Monate (ein Anstieg um zwei Monate innerhalb eines Jahres)

Aktuelle Stand: Der Antragsstau wurde inzwischen behoben: Indem die Regierung im laufenden Haushalt elf zusätzliche Stellen geschaffen hat, ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf 4,5 Monate gesunken. Am Ende soll sie bei zwei Monaten liegen.

Warum werden Fördermittel zum Breitbandausbau in Städten nicht abgerufen?
Grundsätzlich ist die Internet-Infrastruktur in Städten besser ausgebaut (30 Mbit). Die Aufgreifschwelle liegt bei 30 Mbit. Nur in Regionen, in denen die Aufgreifschwelle unterschritten wird, darf der Staat durch Förderungen für Privathaushalte eingreifen (EU-Recht). Bei Unternehmen sind Zuschüsse einfacher – da liegt die Aufgreifschwelle bei 30 Mbit im Up- und Download. Dort, wo es möglich wäre (also unter 30 Mbit), ist es Sache der Kommunen, selbst zu entscheiden und aktiv zu werden, ob sie Fördermittel abrufen. Hintergrund: Der wirtschaftliche Ausbau in Städten funktioniert, weil Unternehmen ein weitaus größeres wirtschaftliches Interesse am Breitbandausbau haben. Der Markt regelt sich – durch die hohe Nachfrage und die kurzen Wege zu vielen Kunden - selbst. Unser grünes Ziel: Eine EU-weite Aufgreifsschwelle von 100 Mbit!

Es gibt noch viel zu tun im ländlichen Raum: Der Bedarf an High-Speed-Internetzugängen wird im ganzen Land weiter steigen, der ländliche Raum darf den Anschluss nicht verlieren. Deshalb richtet sich unsere Unterstützung – glasfaserbasierte, gigabit-fähige Infrastruktur - vor allem an den unterversorgten Ländlichen Raum. Gerade denjenigen müssen Förderungen zugutekommen, bei denen sich ein Netzausbau vor Ort wirtschaftlich nicht lohnt. à Ländlicher Raum vor Ballungsgebiet. Schon 2012 hat die grün-geführte Landesregierung ein attraktives Förderprogramm aufgestellt. Auf das Erreichte können wir stolz sein: Seit wir Grüne am Ruder sind, ist die Verfügbarkeit von Haushalten mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit um zehn Prozentpunkte auf fast 80 Prozent gestiegen.

 

"Gerade unsere ländlichen Regionen benötigen die Auffahrt zur High-Speed-Autobahn. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei der Internetversorgung die weißen Flecken zu weißen Flächen werden!“
 

Andreas Schwarz

Lösungsansätze

  1. Um das Problem der Unterversorgung zu lösen, braucht es mehr als Geld! Vielmehr bedarf es einer klugen Koordination der Akteure – vom Land, über Telekommunikationsunternehmen, den Kommunen bis hin zu den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern. Schwarz: „In der Gigabit-Allianz für Baden-Württemberg sehen wir einen vielversprechenden Vorstoß, um Synergien beim Netzausbau zu nutzen und vorhandene Potenziale nicht zu verschwenden.“  
  2. Kommunen müssen den ständig steigenden Bedarf an High-Speed-Netzen mitdenken. Die Netzstruktur muss heute flächendeckend und intelligent für die Anforderungen von morgen angelegt werden. Wenn wir jetzt bei Baumaßnahmen Platz für die Internet-Infrastruktur schaffen, müssen wir die Erde später nicht kostenintensiv wieder aufreißen. AS: „Sogenannte Leerrohrmasterpläne halten wir für wichtiges Instrument, um die Investitionen in die Infrastruktur langfristig zu senken.“
  3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung müssen verbessert werden! AS: „Hier ist der Bund gefragt, hier ist Europa gefragt. Insbesondere muss die EU dringend die sogenannte Aufgreifschwelle erhöhen. Bisher kann für den Privatbedarf nur gefördert werden, wo aktuell weniger als 30 Mbit im Download angeboten werden. Diese Schwelle ist nicht mehr zeitgemäß und muss auf mindestens 100 Mbit erhöht werden.“