Demokratie und Mitbestimmung

Die AfD ist gesichert rechtsextrem. Und jetzt?

Sehr geehrter Herr Minister Strobl,

das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Gesamtpartei „Alternative für Deutschland“ (AfD) am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Diese Einstufung ist nur konsequent: Die AfD ist Brandbeschleuniger des Rechtsextremismus in Deutschland. Sie attackiert die offene Gesellschaft, bekämpft die Werte unseres Grundgesetzes und gefährdet unsere Demokratie. Seit ihrer Gründung befindet sie sich in einem anhaltend und immer aggressiver fortschreitenden Prozess der Radikalisierung. Für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung braucht es aber mehr als die Bewertung des Verfassungsschutzes.

Es braucht auch unser entschlossenes Handeln. Wir stehen als Abgeordnete und Vertreter der Landespolitik in der Verantwortung, unsere Demokratie vor ihren Feinden zu schützen. Und wir sind überzeugt, dass wir dabei zu allen Mitteln greifen sollten, die uns der demokratische Rechtsstaat bietet.

In Baden-Württemberg verfolgen wir sowohl mit Blick auf das Beamtenrecht als auch das Waffenrecht eine klare und konsequente Linie: keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst, keine Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden. An diesem Grundsatz gilt es ohne Wenn und Aber festzuhalten. Das bedeutet: Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ kann für Beamte und Waffenbesitzer, die Mitglied der AfD sind, nicht ohne Folgen bleiben.

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht nur der Neutralitäts-, sondern auch der Verfassungstreue- sowie Wohlverhaltenspflicht und haben sich mit ihrem Diensteid zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannt. Die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei steht dem offenkundig entgegen. Das wirft gravierende Fragen für alle Beamtinnen und Beamte mit AfDParteibuch auf. Insbesondere für diejenigen, die in der Justiz und in den Sicherheitsbehörden tätig sind.

Wir fordern die Landesregierung auf, jetzt entsprechend ihrer politischen Verantwortung zu handeln und geeignete Vorschläge vorzulegen und konkrete Maßnahmen einzuleiten, um die öffentliche Sicherheit sicherzustellen und den Staat vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schützen. Das bedeutet für uns: Die Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten, bei denen eine AfD-Mitgliedschaft bekannt ist, muss systematisch überprüft werden. Es gilt jetzt, alle verfügbaren Mittel des Disziplinarrechts in der nun gebotenen Dringlichkeit auszuschöpfen. Auch die Entlassung aus dem Beamtenstatus ist dabei in jedem Einzelfall umfassend zu prüfen. Um dies leisten zu können, müssen die verantwortlichen Stellen mit ausreichend Personal und Sachmitteln ausgestattet werden.

Dass es zulässig ist, Beamte aus dem Staatsdienst zu entlassen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen, zeigen zahlreiche bereits abgeschlossene Disziplinarverfahren gegen Reichsbürger und AfD-Mitglieder. Beispielhaft verweisen wir auf das Verfahren gegen Thomas Seitz, MdB a.D. und ehemaliges AfD-Mitglied. Dessen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis hat das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2021 letztinstanzlich bestätigt.

Auch mit Blick auf das Waffenrecht ist konsequentes Handeln angezeigt. Waffenrechtliche Erlaubnisse bei AfD-Mitgliedern gilt es nun systematisch zu überprüfen. Das ist auch deshalb der Fall, da das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits im vergangenen Jahr bestätigt hat: Aufgrund einer AfD-Mitgliedschaft muss in der Regel die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festgestellt werden (Urteil vom 19.06.2024, Az. 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23).

Wie beschrieben, wirft die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ viele drängende Fragen auf. Bei der Klärung dieser Fragen sehen wir alle Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene gefordert.

Wir begrüßen es, dass das Innenministerium laut Medienberichten vom 6. Mai 2025 für ein einheitliches Vorgehen von Ländern und Bund beim Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst plädiert. Und wir gehen davon aus, dass sich Baden-Württemberg im Rahmen der Innenministerkonferenz in Bremerhaven vom 11. bis 13. Juni 2025 aktiv mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen einbringt, sich klar positioniert und Konsequenzen einfordert. Eine aktive Rolle des Landes erwarten wir auch bei der Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Insbesondere ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten auch auf Landesebene in den Informationsaustausch zu diesem Themenkomplex umfassend einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz                                           Oliver Hildenbrand