Soziales und Gesellschaft

Weg frei für Grabsteine ohne Kinderarbeit

Rechtsunsicherheiten für Kommunen sollen beseitigt werden.  Das Gedenken an Verstorbene darf nicht auf Kosten von Kindern gehen.

Seit 2012 erlaubt das baden-württembergische Bestattungsgesetz den Kommunen im Land, zu verbieten, dass auf ihren Friedhöfen Grabsteine aufgestellt werden, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Fraktion Grüne und die CDU-Fraktion wollen die gesetzlichen Grundlagen nun weiterentwickeln: In einer gemeinsamen Initiative haben sie diese Woche einen Entwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes in den Landtag eingebracht, der die Anforderungen an den Nachweis über die Herkunft der Steine regelt – und damit mehr Rechtssicherheit für Friedhofsträger und Steinmetz*innen schafft.

„Ein Großteil der Grabsteine auf unseren Friedhöfen stammt aus Asien. In den Steinbrüchen und Ziegeleien arbeiten zehntausende Kinder, oft unter Zwang, ohne Arbeitsschutz und unter ausbeuterischen Bedingungen. Wenn wir hierzulande in einem würdigen Rahmen unserer Verstorbenen gedenken, darf dies nicht auf Kosten dieser Kinder gehen“, sagt Josha Frey, europapolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion.

Noch vor Weihnachten soll der Gesetzentwurf in erster Lesung im Landtag beraten werden. Nach der schriftlichen Anhörung der Verbände sowie der Beratung im Sozialausschuss soll das Gesetz dann zu Jahresbeginn vom Landtag verabschiedet werden.

In den vergangenen Jahren hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim einige Friedhofssatzungen mit der Begründung für rechtswidrig erklärt, dass die darin geforderte Nachweisführung zur Herkunft der Steine für Händler*innen und Steinmetz*innen unzumutbar sei. Das soll sich nun ändern: Durch ein abgestuftes Nachweisverfahren und von anerkannten Stellen geprüfte Gütesiegel, auf die sich die Händler*innen berufen können.

Die Novelle des Bestattungsgesetzes sieht ein dreistufiges Verfahren für den Nachweis vor, dass Grabsteine und Grabeinfassungen nicht mit Einsatz schlimmster Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden.

Steine, die nachweislich aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammen, gelten demnach als frei von Kinderarbeit.

Bei Steinen aus anderen Herkunftsländern ist der Nachweis durch bewährte Gütesiegel möglich, die nach transparenten Kriterien von unabhängigen Institutionen vergeben werden und geeignet sind, sicherzustellen, dass die Herstellung ohne Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation erfolgt ist. Zertifikate, die diesen Kriterien entsprechen, sind etwa auf der Internetplattform „siegelklarheit.de“ gelistet, einem anerkannten Internetportal des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

„Wir erkennen die Empfehlungen von siegelklarheit.de als Nachweis für Grabsteine ohne Kinderarbeit an. Diese Plattform ist eine unabhängige Institution, die verlässliche Siegel ausweist“, erklärt Thomas Poreski, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.

Kann ein Steinmetz-Betrieb ohne zumutbare Belastung kein entsprechendes Zertifikat vorlegen, etwa weil es in dem Bezugsland seiner verwendeten Steine keine geprüften Zertifikate gibt, muss er schriftlich erklären, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür bekannt sind, dass die Grabsteine und Grabeinfassungen mit Kinderarbeit hergestellt wurden.