Wahlrechtsreform nimmt weiter Form an

Das Landtagswahlrecht hat die Schwelle zum Landtag überschritten. Das Dreierbündnis aus den Fraktionen von Grünen, CDU und SPD reichte am Mittwoch den Gesetzentwurf bei der Verwaltung ein. „Das Gesetz, um das wir Grüne seit über zehn Jahren ringen, ist nun zum Greifen nahe“, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz am Donnerstag. „Ich bin überzeugt: Die Wahlrechtsreform wird DIE Verjüngungskur für unser Parlament. Durch die Änderungen kann der Landtag zum Spiegel der Gesellschaft werden – vielfältiger, weiblicher, jünger.“

In den vergangenen Wochen habe der Text nochmals eine Schleife in den Fraktionen gedreht und sei nun „eine runde Sache“, so Schwarz. Eine Änderung ergab sich im Detail - der Regelung zur Mandatsnachfolge im Wahlkreis. „Schon bald steht das Thema - nach der Anhörung - im Landtag zur Debatte. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr darüber diskutieren können“, sagte Schwarz.

CDU-Fraktionschef Manuel Hagel: „Wir halten Wort! Als eines der ersten Vorhaben in dieser Legislaturperiode haben wir zusammen mit Grüne und SPD den Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlrechts eingebracht. Damit kann nun unser Parlament beraten und entscheiden“, so Hagel und ergänzte:  „Mit der Reform bekommen wir ein top-modernes Wahlrecht. Bürgernah, transparent und demokratisch wird die Vielfalt unserer Gesellschaft noch besser im Parlament abgebildet. Uns als CDU-Fraktion war es ein zentrales Anliegen, die bewährte Bürgernähe und die starke regionale Verankerung zu sichern. Das ist uns gelungen.“

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch sagte: „Die Reform des Landtagswahlrechts ist endlich auf der Zielgeraden. Für Baden-Württemberg ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einem Parlament, das die gesamte Gesellschaft abbildet. Insbesondere der Anteil von Frauen im Landtag muss deutlich erhöht werden. Durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 wird Demokratie und Teilhabe in Baden-Württemberg von jungen Menschen gestärkt.“