Finanzen und Haushalt
Thekla Walker: „Neue Grundsteuer ist ein Erfolg für das Grüne Bodenwertmodell“
Einfach, bürokratiearm und verfassungsfest: Unsere finanzpolitische Sprecherin Thekla Walker zeigt sich in ihrer Landtagsrede überzeugt von der neuen Landesgrundsteuer, für deren Berechnung künftig lediglich Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. „Dies ist ein Erfolg für das Grüne Bodenwertmodell, das auch die kommunalen Landesverbände überzeugen konnte. Es ist verfassungsfest und schlank zu handhaben. Es ist gerecht, weil wir Wohngebäude privilegieren und die Mieter*innen entlasten. Und es hat eine lenkende Wirkung: Es motiviert, baureife Grundstücke tatsächlich zu bebauen.“
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Im Jahr 2018 betrug das Grundsteueraufkommen der Gemeinden in Baden-Württemberg 1,8 Mrd. Euro. Weil das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt hat - die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten – musste die Grundsteuer neu geregelt werden.
Thekla Walker ist überzeugt: „Die Berechnung ist für die Grundstückseigentümer*innen transparent und verständlich. Wir können mit unserem Grünen Modell positive Effekte beim Wohnungsbau erreichen. Denn auf Ebene der sogenannten Steuermesszahl wird eine Privilegierung eingeführt, die von der überwiegenden Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken abhängig ist. Dies dient der Förderung des Grundbedürfnisses ‚Wohnen‘, das gerade in Zeiten einer angespannten Wohnraumsituation eine besondere Rolle spielt. Bei der Anhörung waren sich darüber hinaus die Expert*innen einig, dass die Bodenwertsteuer mutig, innovativ und im Vergleich zu den anderen Modellen besonders verfassungsfest ist. Ich bin mir daher sicher, dass wir mit dem Bodenwertmodell sehr gut aufgestellt sind.“