Soziales und Gesellschaft

Stärkung von Frauen- und Kinderschutzhäusern während Corona-Pandemie

Zur dpa-Berichterstattung zu häuslicher Gewalt in der Corona-Pandemie erklärt Dorothea Wehinger, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE:

„Wir haben die Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser in der Corona-Krise unbürokratisch und zielgerichtet gestärkt: Mit einem Soforthilfepaket von zwei Millionen Euro kann die Beratungskapazität sowohl technisch als auch personell deutlich ausgebaut und vor Ort zügig auf die veränderte Situation reagiert werden  - etwa über verstärkte Online-Beratung oder telefonische Hilfsangebote. Zusätzlich erhalten die Frauen- und Kinderschutzhäuser als akute Nothilfe einen Landeszuschuss für die Miete von Ausweichquartieren und neuen Schutzräumen. Dafür stehen insgesamt Landesmittel in Höhe von 275.400 Euro begrenzt für drei Monate zur Verfügung.

Diese Soforthilfe-Bausteine ergänzen die bereits laufenden Maßnahmen des Landes in diesem Bereich: Mit Blick auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention haben wir im Doppelhaushalt 2020/21 bereits ein deutliches Signal gesetzt. Für den dringend notwendigen Ausbau der Plätze und die finanzielle Absicherung der Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser, der ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen und der verfahrensunabhängigen Beweissicherung für Opfer von Gewalt in spezialisierten Gewaltambulanzen erhöhen wir die Zuschüsse um zusätzlich 12 Mio. Euro.  Insgesamt stehen somit 5,87 Mio. Euro im Jahr 2020 und 9,87 Mio. EUR im Jahr 2021 für das Gesamtpaket zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg bereit.

Darüber fließen jährlich 3,9 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ in investive Maßnahmen in den Frauen- und Kinderschutzhäusern und Fachberatungsstellen.

Und als erste Umsetzung der Empfehlungen der Kinderschutzkommission, die im Februar 2020 ihren Bericht vorgelegt hat, wird das Land eine Koordinierungsstelle für die Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder finanzieren.“