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Sexuelle Belästigung bekämpfen – Vertrauensanwältin eingesetzt

Im Kampf gegen Diskriminierung und Belästigung setzt die grün-geführte Landesregierung eine Vertrauensanwältin im Wissenschafts- und Kunstbereich ein. Sie soll eine Anlaufstelle für betroffene Studierende, Hochschulmitarbeiter und Personal der Staatstheater sein. Ein wichtiger Schritt für eine „vertrauensvollere Atmosphäre“ in diesen Bereichen, findet Stefanie Seemann. 

Im Sommer hatte das Wissenschaftsministerium bereits mit den Hochschulen eine gemeinsame Resolution unterzeichnet und damit ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gesetzt. Die Stelle der Vertrauensanwältin ist ein weiterer Schritt um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken.

Die Maßnahme soll laut Wissenschaftsministerium auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.

„Um Betroffene in diesem sensiblen Bereich ausreichend zu beraten, fehlen insbesondere an kleineren Einrichtungen oftmals die Ressourcen“, sagt die Wissenschaftsexpertin der grünen Fraktion, Stefanie Seemann.

Die neue Stelle decke den Beratungsbedarf in den Einrichtungen und stelle zudem eine externe Vertrauensperson dar. Denn es bestünden oftmals, wie Seemann sagt, besondere Abhängigkeitsverhältnisse innerhalb der Einrichtungen.

„An die neu geschaffene Stelle können sich Betroffene künftig anonym wenden, wenn ihnen Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder gar Gewalt widerfahren. Auf diese Weise trägt die unabhängige Vertrauensanwältin auch zu einer vertrauensvolleren Atmosphäre bei“, so Seemann.

Die Vertrauensanwältin stehe zudem für Workshops mit den Ansprechpersonen für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt zur Verfügung, um einzelfallübergreifende Fragestellungen zu erörtern, teilte Wissenschaftsministerin Bauer weiter mit.

„Mit Michaela Spandau konnte das Wissenschaftsministerium eine versierte Expertin auf dem Feld des Opferschutzes und des Sexualstrafrechts gewinnen – wir wünschen ihr für ihre künftige Aufgabe alles Gute,“ sagt Seemann.