Klima und Energie

Regierungsfraktionen wollen Widerspruchsverfahren bei Genehmigung von Windkraftanlagen abschaffen

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen Grüne und CDU

Planungs-Turbo im Land gezündet – gemeinsamer Gesetzentwurf beschlossen

Schnell und flächendeckend die Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ausbauen - das ist eines der wichtigsten Ziele der grün-schwarzen Koalition, insbesondere mit Blick auf die Versorgungssicherheit im Land.

Vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen am Dienstag bei ihren Fraktionssitzungen ein gemeinsames Gesetz auf den Weg gebracht. Ziel der Gesetzesänderung ist, dass Planungen beschleunigt werden, damit Windkraftanlagen künftig schneller ihren Betrieb aufnehmen können. Dies gaben die Fraktionschefs von Grünen und CDU, Andreas Schwarz und Manuel Hagel, in Stuttgart bekannt.

Der Gesetzentwurf wird unmittelbar eingereicht. Die erste Beratung soll noch vor Ostern stattfinden. Vorgesehen ist, dass das Gesetz in geänderter Fassung im Herbst in Kraft tritt.

Mit der geplanten Änderung im „Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung“ wollen die Koalitionäre einen wirkungslosen und verzögernden Umweg - das sogenannte Widerspruchsverfahren - beseitigen. Denn: Wird bislang Widerspruch gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage eingelegt, hat dies eine aufschiebende Wirkung, was den Gang vor Gericht und das Verfahren insgesamt erheblich verzögert.

Die Erfahrung zeige aber, so die Regierungsfraktionsspitzen, dass die meisten Windkraftanlagen ohnehin vor Gericht beklagt würden. Dadurch hätten die Widerspruchsverfahren in der Praxis keine Wirkung. Im Gegenteil: Sie seien nur ein Umweg bis zur Klage und führten zu einer längeren Verfahrensdauer.

Einsparung von bis zu zwölf Monaten erwartet

Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens rechnen die Regierungsfraktionen damit, dass sich die Verfahren - je nach Einzelfall - von mehreren Wochen bis zu zwölf Monaten beschleunigen können. Wichtig ist auch: Das Widerspruchsverfahren wird nicht - wie in anderen Ländern - generell abgeschafft. Das Ganze gilt nur für den Teilbereich der hohen Windkraftanlagen.

Unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz sagt: „Wir setzen auf den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere auf Solarenergie und Windkraft. Gerade hier müssen die Genehmigungsverfahren kürzer und Rechtsstreitigkeiten schneller geklärt werden. Mit der Abschaffung des Widerspruchverfahrens lösen wir einen Bremsklotz. Investoren und Vorhabenträger erhalten dadurch ebenfalls mehr Planungssicherheit.“

Schwarz weiter: „Es ist Zeit, dass sich mehr Windräder im Land drehen. Die letzten Wochen führten uns schmerzvoll vor Augen: Energiepolitik ist Sicherheitspolitik. Wir wollen unsere Energieversorgung unabhängiger machen. Das heißt: schnell wegkommen von importierter Kohle, Öl und Gas.“

Ziel: Geschwindigkeit von Planungsverfahren verdoppeln

Im vorigen Jahr hatte die Landesregierung eine Task Force eingerichtet, um die Geschwindigkeit der Planungsverfahren mindestens zu verdoppeln. Die Abschaffung des Widerspruchverfahrens zählt zu den rasch umsetzbaren Punkten, die die Task Force identifiziert hatte, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen.