Wirtschaft und Arbeit

Meistergründungsprämie bringt das Handwerk voran

Ab sofort könne Jungmeister*innen in Baden-Württemberg die neue Meistergründungsprämie in Form eines Tilgungszuschusses von bis zu 10.000 Euro, beantragen.

Der handwerkspolitische Sprecher Martin Grath begrüßt die Meistergründungsprämie: „Die bereits eingeführte Meisterprämie ist wichtig - die Meistergründungs- und Übergabeprämie für mich das Sahnehäubchen, für das wir Grüne uns immer stark gemacht haben: Rund 21 000 Handwerksbetriebe suchen in den kommenden Jahren einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Das wollen wir unterstützen.“

Die Gründungsprämie kann von Jungmeisterinnen und Jungmeistern, die sich hier in Baden-Württemberg selbstständig machen wollen, in den 24 Monaten nach der Meisterprüfung, beantragt werden.

Das Ziel der Prämie ist, Meisterinnen und Meister im Land bei Gründungsvorhaben und Unternehmensnachfolgen bestmöglich und frühzeitig zu unterstützen. Sie soll zum Fortbestand der Betriebe beigetragen. Das ist laut Martin Grath sehr wichtig, denn ohne Handwerk gehe es nicht: „Handwerk ist zentraler wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Leistungsträger, Innovationstreiber und ein wichtiger Arbeitgeber.“

Jährlich stehen für die Förderung der Meistergründungsprämie bis zu 1 Million Euro bereit.