Demokratie und Mitbestimmung

Mehr Transparenz in der Politik: Lobbyregister beschlossen

In unserer letzten regulären Plenarsitzung haben wir ein Gesetz für mehr Transparenz in der Politik beschlossen: Das Lobbyregister kommt. Wir sorgen jetzt für Klarheit, wer welche Interessen gegenüber dem Landtag, aber auch gegenüber der Landesregierung vertritt.

In der nächsten Legislatur muss die Landesregierung liefern und einen Vorschlag machen, wie sie das Transparenzregister umsetzen möchte - so haben wir das vereinbart.

Der Gesetzentwurf wurde in der Anhörung bestätigt. Er ist verfassungsgemäß - das haben zwei Experten nochmals bestätigt. Befürchtungen, das Gesetz könnte zu mehr Bürokratie führen, konnten mit guten Argumenten entgegengetreten und zerstreuen.

Warum ist das Transparenzregister so wichtig?

In den letzten Jahren und verstärkt noch einmal während der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, wie anspruchsvoll unser demokratisches Zusammenleben ist, und wie schnell demokratische Verfahren und Institutionen in Frage gestellt werden können. Das Vertrauen in unsere Demokratie und ihre Institutionen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass politische Entscheidungen anerkannt werden.

Mehr denn je müssen deshalb politische Prozesse nachvollziehbar sein. Es muss erkennbar sein, welche Kriterien angelegt wurden, wie Entscheidungen zu Stande kamen und wer daran mitgewirkt hat. Nur so kann vermieden werden, dass Einzelne die politische Agenda bestimmen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Demokratie lebt von Transparenz.

Es geht nicht darum, legitime Interessenvertretung zu beschränken, sondern für die Bürger*innen nachvollziehbar zu machen, wie politische Entscheidung zustande kommen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit stärkt den Dialog und den Austausch mit Interessensvertretern aller Disziplinen.

Wie soll das Transparenzregister aussehen?

Der Landtag führt ein Register über die Organisationen, die Interessenvertretung betreiben. Entscheidend ist dabei, dass das nicht nur für Interessenvertretung gegenüber dem Landtag gilt, sondern auch gegenüber der Landesregierung.

In das Register müssen nicht nur die Organisation und die Namen eingetragen werden, sondern es müssen auch Angaben dazu gemacht werden, wie viel Geld jährlich für Lobbyarbeit aufgewendet wird.

Das Gesetz regelt darüber hinaus Grundsätze integrer Interessenvertretung, die bei jeder Lobbyarbeit beachtet werden müssen. Dabei geht es darum, offenzulegen in welche Interessen man handelt und wer die Auftraggeber sind.

Wer dagegen verstößt, kann in öffentlichen Plenarsitzungen gerügt werden und etwa von Anhörungen und parlamentarischen Abenden ausgeschlossen werden.

Neben dem Lobbyregister enthält das Gesetz einen weiteren Baustein. Der Landtag beauftragt die Landesregierung, Regeln für eine exekutive Fußspur festzulegen. Die Landesregierung wird sich Regeln geben, wie die Mitwirkung von Organisationen an der Erstellung von Gesetzentwürfen kenntlich gemacht werden kann.

...und wie sieht es mit den Abgeordneten aus?

Wir wollen, dass die Abgeordneten von sich aus sämtliche mandatsbezogenen Zusatzeinkünfte offen darlegen. Und zwar so, dass alle Bürger*innen einen Blick darauf haben können. Unsere Grünen Abgeordneten machen das seit geraumer Zeit auf der Website unserer Fraktion.