Sicherheit und Justiz

Hildenbrand: Brauchen strengere Regeln für Waffenschein

In Baden-Württemberg besitzen immer mehr Menschen einen Kleinen Waffenschein. Zum Ende des vergangenen Jahres waren fast 98.000 Kleine Waffenscheine im Land registriert, das sind so viele wie noch nie.

Dazu sagt unser Sprecher für Innenpolitik, Oliver Hildenbrand:

„Der Trend zur Selbstbewaffnung ist beunruhigend. Allein in den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Kleinen Waffenscheine um 50 Prozent gestiegen. Dabei ist klar: Je mehr Waffen im Umlauf sind, desto gefährlicher wird es für uns alle. Das Waffenrecht ist im Hinblick auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu lax. Wir brauchen strengere Regeln – und damit mehr Sicherheit durch weniger Waffen: Künftig sollte nicht nur für das Führen, sondern auch für den Kauf und für den Besitz dieser Waffen eine Erlaubnis erforderlich sein. Außerdem sollte der kleine Waffenschein nicht mehr unbefristet, sondern nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt werden.“

Hintergründe und Zahlen zum Kleinen Waffenschein in Baden-Württemberg:

Besitzer des Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich führen. Benutzt werden dürfen sie nur bei Notwehr oder Notstand

Zum Besitz eines Kleinen Waffenscheins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung nachweisen. Weitere Kenntnisse zur Nutzung dieser Waffen sind nicht erforderlich. Außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück ist die Benutzung grundsätzlich verboten. Das gilt auch an Silvester.

Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne Waffenschein bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen.

Stichtag

Kleine Waffenscheine in BW

31.12.2021

97.826

31.12.2020

93.313

31.12.2019

88.386

31.12.2018

81.197

31.12.2017

74.748

31.12.2016

64.895

31.12.2015

43.093

31.12.2014

40.001