Wirtschaft und Arbeit

Herkens: Unternehmen können weiter auf staatliche Unterstützung bauen


Der sogenannte Betrachtungszeitraum bei der Corona-Soforthilfe kann rückwirkend nicht geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das das Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat. Damit bleibt es bei den bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung der Corona-Soforthilfe, mit denen existenzgefährdende Liquiditätsengpässe im Frühjahr 2020 abgefedert wurden, teilte das Ministerium am heutigen Dienstag, 24. Mai, mit.

Dazu sagt Felix Herkens, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Vorsitzender des Arbeitskreis Wirtschaft, Arbeit und Tourismus der Fraktion Grüne:

„Die betroffenen Unternehmen können weiter auf staatliche Unterstützung bauen - auch wenn das Ergebnis der rechtlichen Prüfung für sie nicht so ausfällt, wie sie es sich erhofft hatten.

Zwar kommen die unabhängigen, externen Gutachter zum Schluss, dass ein flexibler Umgang mit dem festgesetzten Zeitraum, auf den sich die Anmeldung der Soforthilfen bezieht, rechtlich nicht möglich ist. Jedoch gibt es daneben eine Reihe an Instrumenten, um Unternehmen bei einer möglichst schonenden Rückzahlung zu unterstützen: von großzügigen Stundungen, Ratenzahlungen bis zu Härtefallregelungen. Das Land tut alles dafür, dass kein Unternehmen im Regen stehen bleibt!

Es ist richtig und wichtig, dass das Land dieses Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Nun stehen die Rahmenbedingungen für die Corona-Soforthilfe fest. Eine rechtlich-wasserdichte Klärung war deshalb notwendig geworden, weil das Land sonst weiterhin nicht kalkulierbare rechtliche und finanzielle Risiken getragen hätte.“