Wirtschaft und Arbeit

Corona-Neustarthilfe für Freischaffende und Soloselbstständige

Mit der neuen Corona-Überbrückungshilfe III fällt in Baden-Württemberg der bisher vom Land gezahlte fiktive Unternehmerlohn für Soloselbstständige und Freischaffende weg. Stattdessen gibt es künftig die sogenannte Neustarthilfe des Bundes. Für den Zeitraum Januar bis Juni können Antragsteller daraus bis zu 7500 Euro erhalten.

Dazu sagt unsere wirtschaftspolitische Sprecherin Andrea Lindlohr:

„Mit dem fiktiven Unternehmerlohn ist Baden-Württemberg beispielhaft vorangegangen, um Soloselbstständige und Freischaffende zu unterstützen. Wir haben immer darauf gedrängt, dass der Bund unserem Beispiel folgt. Wir freuen uns, dass der Bund dieses Erfolgsmodell nun mit der vergleichbaren Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III übernimmt. Die Betriebskostenpauschale der Neustarthilfe entspricht dabei in der Höhe dem bisherigen fiktiven Unternehmerlohn. Mit einem Zusatzplus: Sie kann erstmals im ganzen Bundesgebiet beantragt werden - also auch von Solo-Selbstständigen und Kulturschaffenden, die in Baden-Württemberg arbeiten, aber in einem anderen Land angemeldet sind.

Falls in der Praxis der Überbrückungshilfe III gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen systematische Lücken zu Tagen treten, werden wir diesen nachgehen und beim Bund Verbesserungen einfordern.“