Bauen und Wohnen

Beschleunigte Verfahren kaum wirksam gegen Wohnungsnot

Ein Ende des unsinnigen Bau-Beschleunigungs-Paragrafen 13b fordern die Landtagsgrünen. Unsere baupolitische Sprecherin Susanne Bay erklärt: „Mithilfe des Paragrafen wurden nur wenige Wohneinheiten geschaffen - bei gleichzeitig hohem Flächenverbrauch, reduzierten Umweltvorgaben und fehlender frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir Grüne wollen, dass zielgerichtet bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird – dort, wo Bedarf tatsächlich besteht.“

Susanne Bay, unsere Sprecherin für Bauen und Wohnen fordert: „Die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut muss sich an unsere Seite stellen und sich auf Bundesebene gegen die Verlängerung dieses unsinnigen Paragrafen aussprechen.“

Das entsprechende Bundes-Gesetz ist im Mai 2017 in Kraft getreten. Es ermöglicht Kommunen schnellere Bau-Planungs-Verfahren, in dem eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ausgesetzt werden kann und eine Umweltprüfung und Natur-Ausgleichsmaßnahmen nicht nötig sind. Das Gesetz lief Ende 2019 aus, jetzt soll es verlängert werden.

Mehr als drei Jahre nach der Einführung des 13b haben Landtagsgrüne eine Anfrage an das zuständige Wirtschaftsministerium gestellt, um zu erfahren, ob das Ziel erreicht und dringend benötigter Wohnraum geschaffen wurde. Aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums geht u.a. hervor, dass das beschleunigte Verfahren zu zwei Dritteln in ländlichen Gegenden angewendet, um Ein- oder Zweifamilienhäuser zu genehmigen. Im Wesentlichen nutzen viele Kommunen das Instrument, um vergleichsweise flächenintensiv und für wenige Menschen das Bauen zu ermöglichen. Bay: „Bezeichnend ist, dass von 261 dokumentierten Planverfahren (Stand 2019) nur 35 in Verdichtungsräumen, also in Gebieten mit sehr starker Nachfrage, eingeleitet wurden.“

Susanne Bay: „Wir sehen, dass der Paragraph 13b nicht hält, was sich die Bundesregierung von ihm versprochen hat.“