Finanzen und Haushalt

Tok: Land hat Pflicht zur Überprüfung der Soforthilfe Corona

Die gesamte Rede finden Sie am Ende dieser Seite.

„Wir, die Koalition aus GRÜNEN und CDU haben das Land in den vergangenen Jahren besonnen durch die Coronakrise geführt. Wir haben die Wirtschaft unterstützt und wir haben niemanden im Stich gelassen“, sagt unser Sprecher für Wirtschaftspolitik,Tayfun Tok, zur aktuellen Debatte der FDP/DVP-Fraktion „Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen“

„Es wurden Maßnahmen ergriffen, die notwendig waren zum Schutz unserer Gesundheit und unserer Gesundheitssysteme. Gleichzeitig hatten diese Einschränkungen eine massive Auswirkung auf die Wirtschaft im Land: Geschlossene Betriebe, Umsatzeinbrüche und damit Liquiditätsengpässe. Vor allem Selbstständige und Familienunternehmen hat das schnell vor Probleme gestellt. Die konnten sie aus eigener Kraft nicht bewältigen. Es war eine dynamische und unüberschaubare Situation. In dieser Notsituation hat die Landesregierung schnell und unbürokratisch geholfen. Mit einem umfassenden Hilfsprogramm: die Soforthilfe Corona.

Am 25. März 2020, also weniger als zwei Wochen nachdem die WHO den Covid-19 Ausbruch offiziell zur Pandemie erklärte, wurden die Soforthilfen Corona beschlossen und umgesetzt. Wir haben angepackt, die Ärmel hochgekrempelt und entschlossen gehandelt. In Baden-Württemberg konnten über 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von knapp 2,2 Milliarden Euro als nichtrückzahlbare Zuschüsse unterstützt werden! So haben wir eine Welle an Insolvenzen verhindert! Im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir die Soforthilfe sogar noch breiter aufgestellt – zum Vorteil der baden-württembergischen Unternehmen: mit der Übernahme nicht gedeckter Personalkosten, mit der Förderung von größeren Unternehmen bis 50 Beschäftigte und mit dem Fiktiven Unternehmerlohn.

Hier hat Baden-Württemberg Pionierarbeit geleistet, um Soloselbstständige und Unternehmen in dieser schweren Lage bestmöglich zu unterstützen. Wir haben damit nicht nur sehr viele Arbeitsplätze gerettet. Wir konnten auch Selbstständigen, kleinen und mittleren Betrieben helfen, die unverschuldet in diese Notlage geraten waren.

Verantwortung gegenüber Steuerzahler*innen

Was wir nicht vergessen dürfen, bei den Soforthilfen handelt es sich um öffentliche Gelder. Damit müssen wir sorgsam umgehen. Dazu gehört eben auch, dass wir die Höhe der gezahlten Hilfen prüfen und schauen, ob sie im Einzelfall gerechtfertigt waren. Sie werden mir doch zustimmen, wenn ich sage: Das Land hat eine Verantwortung gegenüber den Unternehmen im Land! Es hat aber auch eine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern!

Bei der Soforthilfe Corona geht es um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss. Die Rückzahlung bezieht sich nur auf die Fälle, in denen eine Überzahlung festgestellt wurde.Das heißt, Fälle bei denen die Umsätze höher oder die Kosten niedriger ausgefallen sind. Der Liquiditätsengpass also nicht so hoch ausgefallen ist wie befürchtet. Nur in diesen Fällen besteht Rückzahlungsbedarf! Das sorgt in dem Moment bei den Betroffenen verständlicherweise für Unmut und auch für Frust. Der Unmut ist teilweise verständlich, weil die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Rückmeldeverfahren nicht immer optimal gelaufen ist. Und ja, es bricht mir jetzt kein Zacken aus der Krone, wenn ich sage: die Versendung der ersten Bescheide zu Beginn der vierten Welle hätte vermieden werden können. Und insbesondere die Möglichkeiten der Stundung oder Ratenzahlung hätte noch deutlicher vorgestellt werden können. Doch bei aller Kritik hat sich die Landesregierung auch nach Ablauf des Programms um zusätzliche Entlastung für die Empfänger bemüht. Und zwar Erfolgreich!

Die Pandemie ist aber noch immer nicht vorbei. Für manche Unternehmen stellt die Rückzahlung daher im Moment eine enorme Belastung dar. Daher haben wir uns als Land beispielsweise beim Bund stark dafür gemacht, ein Rückforderungsmoratorium bei der Corona-Soforthilfe auf den Weg zu bringen. Das hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auch gemacht und dadurch unseren Unternehmen mehr Freiraum verschafft. Mögliche Rückzahlungsbescheide werden deshalb nicht vor Juli versandt. Wichtig ist eine mit den anderen Ländern abgestimmte Linie im Rückmeldeverfahren der Soforthilfe Corona. Daran hat unser Wirtschaftsministerium in vielen Bund-Länder-Runden gearbeitet.

Rechtliche Fragen müssen eingehend geprüft und geklärt werden

Dass einige Länder dann andere Wege wählen, ist nicht gut und trägt nicht zum Vertrauen bei. Daher ist es wichtig, dass das Wirtschaftsministerium jetzt weiter an der engen Abstimmung mit den anderen Ländern arbeitet – vor allem in Hinblick auf die Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums. Dabei muss das Wirtschaftsministerium komplexe rechtliche Fragen klären, aber auch die erheblichen finanziellen Folgen für das Land dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. Die Änderung des Betrachtungszeitraums zu fordern – wie die FDP es tut – ist zu einfach. Das Wirtschaftsministerium hat jetzt aber die enorme Aufgabe diese Fragen zu klären, eingehend zu prüfen und genau zu bewerten. Nur dann kann das Wirtschaftsministerium die Entscheidung über die Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums treffen.

Wir tun alles dafür, dass bei uns kein Unternehmen unverschuldet in die Insolvenz rutscht. Ich zitiere Winfried Kretschmann vom vergangenen Wochenende: „Das Bündnis mit der Wirtschaft ist besonders wichtig, um das Vertrauen der Menschen zu gewinnen.“ Und deswegen stehen wir an der Seite der Unternehmen, die aktuell in Schwierigkeiten stecken, der Selbstständigen, die gerade ums Überleben kämpfen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich Sorgen machen um ihre Zukunft.“