Sperling: Senkung des passiven Wahlalters auf 16

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Unsere Kommunen leisten Großartiges! Alle großen und auch kleineren Ereignisse dieser Welt landen früher oder später in unseren Rathäusern. Und werden dort bearbeitet. Problemlösungsorientiert und unaufgeregt.  Ja, die kommunale Ebene hat gerade wie Land und Bund und wir alle, zu kämpfen unter Polykrisen und den vielen Belastungen, die sich aus ihnen ergeben.

Die kommunale Ebene ist klar am Gelingen dieses Landes beteiligt. Sie zu stärken ist Pflicht von Land und Bund. Wir als Grüne Fraktion sind uns dieser Verantwortung bewusst.

Dazu gehört auch, die kommunalen Entscheiderinnen und Entscheider zu stärken. Seien es die im Haupt- oder im Ehrenamt.

Von Hass und Hetzte betroffene Kommunalpolitiker*innen sowie ihre engen Familienmitglieder können sich an die zuständige Stelle im LKA wenden und werden sowohl polizeilich, juristisch als auch psychologisch beraten. Das gesamte Maßnahmenpaket gegen Hass und Hetze ist eine wichtige und wertvolle Hilfe. Dass zukünftig auf den Wahlvorschlägen auf die konkrete Adressennennung verzichtet wird, ist ein weiterer Schritt zum Schutz.

Mit dieser Kommunalwahlreform setzen wir ein klares Zeichen für die Stärkung von Repräsentanz und Beteiligung. Beteiligung bedeutet auch, Menschen so anzunehmen, wie sie sind. Die Erleichterung des Wahlrechts von Wohnsitzlosen ist ein weiterer Schritt für Beteiligung. Und zeigt deutlich: Deine Stimme ist wertvoll! 

Mit der Senkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre wird insbesondere dem Bedürfnis junger Menschen nach Beteiligung entsprochen. Junge Menschen sind mehrheitlich politisch interessiert. Dieses Interesse ist der erste Schritt zum Engagement. Auch auf kommunaler Ebene. Gerade die Kommune ist eine Schule für Demokratie. Politische Entscheidungen haben hier eine direkte und klar nachvollziehbare Konsequenz. Das beste Mittel gegen Demokratiemüdigkeit ist Beteiligung!

Lassen Sie uns alle an einem Strang ziehen, unsere Aktiven vor Ort zu ermutigen, ihre Listen vielfältiger zu gestalten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden, wem sie es zutrauen, ihre Kommune zu führen. Auch als Bürgermeister*in.

Mit der Herabsetzung der Wählbarkeit auf 18 und dem Wegfall der Altersgrenze stärken wir die Bürgerinnen und Bürger, den besten BM/OB auszuwählen. Mit diesem Gesetz gehen wir mutig voran. Baden-Württemberg ist ganz in seiner kommunalrechtlichen Tradition Vorreiter.