Demokratie und Mitbestimmung

Seemann: Die Streichung des §219a ist überfällig

Die gesamte Rede finden Sie am Ende dieser Seite.

Zur Debatte um die Streichung von § 219a StGB und die Umsetzung im Land „Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden“ sagt Stefanie Seemann in ihrer Rede im Landtag:

„Unter dem Motto "Mein Bauch gehört mir" kämpften Frauen in der Bundesrepublik Deutschland seit den 1970er Jahren für das Recht auf selbstbestimmte Reproduktion. Sie forderten die Abschaffung des Paragraf 218 und wollten selbst darüber entscheiden, ob sie Mutter werden oder nicht.

Vergessen wird dabei meist: es wurde nur geändert, weil die Frauen aus der ehemaligen DDR im Einigungsvertrag dafür gekämpft hatten, dass das „westdeutsche“ Abtreibungsrecht nicht beibehalten wird.  1991 wurde erstmals ein Beratungsgesetz formuliert und postwendend vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. 

Welche Bedeutung hat bei all dem der Paragraph 219a? 

Die Medizinerin Kristina Hänel hat auf Ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert und wurde dafür nach mehreren Ermittlungsverfahren erstmals 2017 vom Amtsgericht Gießen verurteilt.

Kristina Hänels Kampf machte eine breite Öffentlichkeit auf die Widersinnigkeit des §219a – übrigens einem Überbleibsel aus der Nazizeit, das Gesetz stammt aus dem Jahr 1933 -  aufmerksam.

In Deutschland haben wir, wie dargestellt, seit 1995 eine gesetzliche Regelung, nach der Ärztinnen und Ärzte Abbrüche straffrei und rechtmäßig vornehmen können. Dann kann es nicht sein, dass diesen verboten wird, über ihre Leistungen sowie über Risiken und Nebenwirkungen bei einem Schwangerschaftsabbruch sachlich zu informieren.

Für uns Grüne ist es aber Teil des Selbstbestimmungsrechts, dass sich Frauen frei informieren und einen Arzt, eine Ärztin und die Methode eines Schwangerschaftsabbruchs frei wählen können. Frauen sollen ihre sexuellen und reproduktiven Rechte auch hier gut informiert wahrnehmen können.

Wir Grünen im Land setzen uns dafür ein, dass ungewollt Schwangere die schnellen, fachlichen Informationen und Beratungen zu operativen und medikamentösen Abbrüchen bekommen, die sie benötigen.  Wir stellen uns der Verantwortung, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, damit ein gesicherter, zeit- und wohnortnaher Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch möglich ist.

Baden-Württemberg hat nun als erstes Bundesland einen wichtigen Schritt gemacht, um seinem Sicherstellungsauftrag gerecht zu werden: Das Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung BW und die Landesärztekammer haben im vergangenen Jahr eine Erhebung unter den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt, um abzuklären, wie es um die medizinische Versorgungslage bestellt ist und welche Lücken vorhanden sind.

Die Streichung des §219a in der Bundesgesetzgebung wird, wenn sie denn beschlossen ist, unsere Anstrengungen zu einer besseren Versorgung hier im Land entscheidend unterstützen.“