Klima und Energie

Niemann: Klimakrise jetzt bekämpfen!

Den Link zum Gesetzentwurf und die gesamte Rede finden Sie am Ende dieser Seite.

„Heute - nur elf Wochen nach der Vorstellung des grün-schwarzen Koalitionsvertrags - legen wir - die Fraktionen Grüne und CDU - mit diesem Gesetzentwurf eine Weiterentwicklung des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes vor. Das ist eine beachtliche Leistung. Warum diese Eile? Weil es zwingend notwendig ist!“ sagt unsere Sprecherin für Energie- und Klimapolitik, Jutta Niemann in ihrer Rede zum Klimaschutzgesetz.

Niemann weiter: „Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit für Extremwetterereignisse. Das bedeutet mehr Hitzewellen, mehr Dürren, häufigerer Starkregen. Und was diese extremen Wetterereignisse für schlimme Schäden verursachen können, haben uns die letzten Wochen hier und in der ganzen Welt erschreckend vor Augen geführt. Wir müssen die Klimakrise jetzt bekämpfen.  

Ambitionierter Klimaschutz ist also notwendig - und gleichzeitig ist ambitionierter Klimaschutz auch eine große Chance:

Wir GRÜNE wollen, dass die Zukunftstechnologien für klimaneutrales Wirtschaften hier in Baden-Württemberg entwickelt werden – denn diese Technologien werden in Zukunft in der ganzen Welt gefragt sein. - Und wir werden der Welt zeigen, dass Klimaschutz in einer starken Wirtschaftsregion richtig gut funktioniert.

Mit diesem Gesetz geben wir dafür die Richtung vor. Denn dieses Gesetz macht einen Unterschied:

Wir stellen der Klimakrise jetzt konkrete Maßnahmen entgegen:

Mit der Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht sichern wir Baden-Württemberg eine Versorgung mit klimafreundlicher Energie, indem wir unsere Dächer zur Stromproduktion nutzen. Ergänzend zur schon beschlossenen PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäude ab Januar 2022, werden nun auch ab Mai nächsten Jahres alle neugebauten Wohnhäuser mit Solar-Anlagen ausgestattet.

Damit kommen schätzungsweise jährlich weitere 70 bis 140 Megawatt Leistung hinzu. Ab 2023 folgen zudem Häuser, bei denen das Dach grundlegend saniert wird.

Auch neugebaute Parkplätze ab einer Anzahl von 35 Stellplätzen werden zukünftig mit PV-Anlagen überdacht. Damit schaffen wir auf schon versiegelten Flächen viele neue Anlagen zur nachhaltigen Stromproduktionen und gleichzeitig ein Investitionsprogramm für unseren Mittelstand.

Zusätzlich sind die neuen PV-Anlage für die Eigenheimbesitzerin ein echter Gewinn: Der Strom vom eigenen Dach ersetzt den Kauf von Strom aus dem Netz. Dieser kostet etwa 30 ct/kWh. Das heißt, nach etwa 10 Jahren hat sich solch eine Eigenstromanlage in der Regel selbst bezahlt und spart der Eigentümerin in der weiteren Zeit zusätzliches Geld.

Gleichzeitig haben wir im Gesetz die Möglichkeit geschaffen, die Solar-Pflicht auch über eine Dachverpachtung zu erfüllen. Dabei entstehen denen, die das Haus bauen, gar keine Kosten.

Diese Solar Pflicht ist also eine Win-Win-Win Situation.

Sie ist gut fürs Klima, stärkt unsere regionale Wirtschaft und bringt den Häuslebauern langfristig günstigen sauberen Strom.

Doch für eine wirkliche Energiewende reicht Dach-PV allein nicht aus. Auch beim Ausbau der Windkraft und Freiflächen-PV müssen wir in Baden-Württemberg viel schneller werden. Das beginnt damit, den Erneuerbaren die notwendigen Flächen zur Verfügung zu stellen.

Dazu legen wir mit diesem Gesetz den Grundstein: Bei der Regionalplanung müssen zukünftig mindestens 2% der Regionalfläche für Freiflächen-PV und Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das ist ein erster schneller Schritt - weitere werden folgen.

Außerdem führen wir mit dem Gesetz in BW einen Klima-Sachverständigenrat ein. Dieser Klimarat berät als unabhängiges wissenschaftliches Gremium Landtag und Landesregierung.

Der Klimarat wird unser Handeln und das Handeln der Landesregierung immer wieder an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen messen und schnell und präzise auf neue Entwicklungen reagieren.

Mit diesem Klimaschutzgesetz bringen wir aber nicht nur konkrete Maßnahmen gegen die Klimakrise auf den Weg. Wir setzen auch eine neue Messlatte für alle Industrieländer und Regionen. Denn wir schreiben fest:

Baden-Württemberg wird bis 2040 klimaneutral sein.

Das ist eine ambitionierte Aufgabe, aber wir werden sie meistern und so Vorbild für andere Regionen sein.

Die Landesverwaltung geht dabei mit gutem Beispiel voran: Sie wird schon 2030 klimaneutral sein.

Damit ist dieses Klimaschutzgesetz das modernste und ambitionierteste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland.

Wir machen Baden-Württemberg mit der PV-Pflicht zum Sonnenstromland, wir schaffen Platz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und wir bringen mit der kommunalen Wärmeplanung die Wärmewende voran, denn auch unsere Wärmeversorgung, muss jetzt schon 2040 klimaneutral sein.    

Und doch ist auch all das nur ein erster Zwischenschritt. Wir sind noch lange nicht am Ziel - denn unser Ziel ist nichts Geringeres als der Erhalt unserer Lebensgrundlage - und dafür müssen wir das 1,5 ° Ziel einhalten. Damit uns das gelingt, müssen wir mit weiteren Maßnahmen die Klimakrise eindämmen. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu die Voraussetzungen geschaffen. Wir werden mit einem weiterentwickelten IEKK, dem Klimaschutzsofortprogramm, der Aktualisierung des Landesentwicklungsplans und einer zeitnahen weiteren Novellierung des Klimaschutzgesetzes weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. Wir gehen also den Weg weiter, den wir mit dieser Gesetzesänderung ebnen.

Die schrecklichen Ereignisse in NRW und RP, die Überschwemmungen in China, die Hitzewellen und Brände in Canada und den USA, haben uns wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir auf allen Ebenen den Klimaschutz schnell und konsequent voranbringen müssen.

Mit diesem Gesetzesentwurf unserer beiden Fraktionen tun wir genau das.“

Hier geht`s zum Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.

Hier finden Sie unser Artikel zum Klimaschutzgesetz.