Digitales, Datenschutz und Medien

Kern: Öffentlich-rechtliche Medien tragen zur Meinungsvielfalt bei

Die gesamte Rede finden Sie am Ende dieser Seite.


Wir könnten die heutige Debatte kurzfassen. Artikel 5 des Grundgesetzes: Pressefreiheit und Staatsferne der Presse. Heißt: Die Politik hat weder privaten noch öffentlich-rechtlichen Sendern ins Programm zu greifen.

Wir erleben seit Jahren, wie die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk diffamiert. 

Ich denke an die zahlreichen Wutanträge, welche die AfD in den Parlamenten bereits gegen die Öffentlich-Rechtlichen vorgebracht hat. 

War der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die AfD bisher das Sprachrohr der Herrschenden, so soll die Regierung jetzt gegen jede Rechtsgrundlage eingreifen und Journalist:innen auf die Finger hauen.

Dazu kann ich nur sagen: Wir sind glücklicherweise nicht in Russland. Was Sie wollen, hat mit Rechtsstaatlichkeit und einer sachlichen Debatte nichts zu tun! Wenn Sie eine Programmbeschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an den Rundfunkrat von Radio Bremen. Dort liegt die redaktionelle Zuständigkeit für das hier besprochene Format. Aber verschonen Sie bitte unseren Landtag, der in dieser Sache nicht eingreifen kann und darf. 

Öffentlich-Rechtliche machen erst gesellschaftliche Debatten möglich

Für mich tragen die Öffentlich-Rechtlichen seit Jahren zuverlässig und professionell zur Meinungsvielfalt bei. Durch die hohe Qualität des Angebots werden viele gesellschaftliche Debatten erst möglich.

Wir Grüne stehen hinter dieser wertvollen Arbeit, egal ob die Berichterstattung uns entgegen kommt oder nicht. Für uns ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ein Gemeingut unserer Demokratie. Wir stellen uns gegen jeden Angriff auf seine Unabhängigkeit.

Das öffentlich-rechtliche Jugendangebot Funk wurde erst vor wenigen Jahren geschaffen, um die Interessen junger Menschen stärker zu berücksichtigen. 

Funk ist ein reines Online-Format, das auf Social-Media-Plattformen ausgespielt wird. Es muss daher die Bedürfnisse der dort vertretenen jungen Zielgruppe berücksichtigen. Diese unterscheiden sich mit Sicherheit von denen älterer Fernsehzuschauer.

Manche Angebote sind daher für junge Erwachsene, andere für Jugendliche konzipiert. Beliebt ist Funk vor allem für seine unkonventionellen Themen und Beiträge. Ich finde es gut und richtig, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch über Themen berichtet, die sonst unter dem Radar verschwinden oder kommerziell keine Chance hätten.

Vielfalt der Lebensrealitäten in den Blick nehmen  

Das gilt auch für kontroversere Lebensrealitäten von Menschen unserer Gesellschaft. Nur weil man nicht hinsehen will, heißt das nicht, dass etwas nicht vorhanden ist. Genau an diesen Stellen kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk wie kein anderes Medium ansetzen und einen Beitrag zur Aufklärung und Information leisten.

Als SWR-Rundfunkrätin möchte ich darauf hinweisen, dass sich auch der Programmausschuss Kultur erst kürzlich mit dem Thema befasst hat. Und zwar auf Initiative von Herrn Podeswa. Nach meinen Informationen hat der Ausschuss alle Vorwürfe anhand seiner Beobachtungskriterien geprüft und einstimmig abgewiesen.

Dass Sie dennoch unser Parlament in diese Angelegenheit hineinziehen wollen, zeigt, dass es Ihnen um billige Empörung und Effekthascherei geht. Wir haben eine unabhängige Medienaufsicht, die eingreifen kann, wenn ein Format wirklich jugendgefährdend ist. Weder der Landtag noch die Landesregierung können und sollten diese Aufgabe übernehmen.