Demokratie und Mitbestimmung

Hildenbrand: Weg frei für mehr Vielfalt im Landtag

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Reform des Landtagswahlrechts

Heute ist ein historischer Tag für die Landespolitik in Baden-Württemberg. Wir stimmen heute über die Reform des Landtagswahlrechts ab. Wir senken heute das aktive Wahlalter auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Denn wir wollen, dass junge Menschen über ihre Zukunft in Baden-Württemberg nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden können. Dafür ändern wir die Landesverfassung. Wir machen heute den Weg dafür frei, dass in Zukunft mehr junge Gesichter, mehr Frauen und mehr Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserem Parlament vertreten sind. Dazu führen wir das Zweistimmen-Wahlrecht mit Landeslisten ein.

Dieser Tag ist historisch, weil sehr viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus der Zivilgesellschaft gemeinsam mit uns Grünen sehr lange auf diesen Tag hinarbeiten und sehr lange auf diesen Tag warten mussten. Wir Grüne stehen seit 2011 in Regierungsverantwortung in Baden-Württemberg. Und seitdem kämpfen wir für diese Reform. Wir freuen uns, dass wir heute mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD endlich ans Ziel kommen. Hinter dieser Reform stehen aber nicht nur unsere drei Fraktionen. Im Gegenteil: Es waren gerade Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft – Jugendverbände, Frauenverbände, Gewerkschaften und viele andere –, die in den vergangenen Jahren immer wieder lautstark gefordert haben: Diese Reform für mehr Vielfalt im Parlament muss endlich kommen! Die breite gesellschaftliche Unterstützung für dieses Vorhaben ist auch im Zuge des Anhörungsprozesses deutlich geworden: Der Landesfamilienrat sieht in dem neuen Gesetz einen „wesentlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.“ Ähnlich hat sich auch der Landesfrauenrat in der Anhörung geäußert. Der Landkreistag bewertet die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 als „folgerichtig“ und „gesellschaftspolitisch angezeigt“. Auch der Gemeindetag und der Städtetag haben die Reform in der Anhörung ausdrücklich unterstützt, genauso wie der Landesjugendring. Und der DGB bezeichnet die Reform als „überfälligen Schritt in die richtige Richtung“.

Zwei-Stimmen-Wahlrecht

Das Zwei-Stimmen-Wahlrecht – wie wir es auch von der Bundestagswahl kennen – wird von keiner demokratischen Fraktion hier im Landtag in Frage gestellt. Und das hat gute Gründe:

  • Es gibt den Wählerinnen und Wählern mehr Möglichkeiten, ihren Willen differenziert zu äußern.
  • Durch die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten oder die Wahlkreiskandidatin bleibt die wichtige Verankerung vor Ort erhalten.
  • Und durch die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei ebnen wir den Weg für mehr Vielfalt: Denn ab sofort können die Parteien, die es ernst meinen, bei der Listenaufstellung für mehr Diversität sorgen