Soziales/Gesundheit/Integration

Hildenbrand: Sofortzuschlag für armutsgefährdete Kinder

Die gesamte Rede finden Sie am Ende dieser Seite.


Die grün-schwarzen Regierungsfraktionen bringen heute das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB XII in den Landtag ein.

Der Name ist sperrig, aber die Auswirkungen sind ganz konkret: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von Armut betroffen sind, bekommen einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro, bis die Kindergrundsicherung eingeführt ist. Das haben Bundestag und Bundesrat im Mai beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute hier in erster Lesung beraten, bestimmen wir landesrechtlich die örtlichen Sozialhilfeträger als zuständige Stellen. Sie werden den Sofortzuschlag auszahlen.

Die Preise – vor allem für Lebensmittel und Energie – kennen derzeit nur eine Richtung: steil nach oben! Wir alle spüren die hohe Inflation als Folge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges an der Supermarktkasse. 

Es ist keine Frage: Die steigenden Preise sind für alle Menschen in unserem Land eine finanzielle Belastung. Aber sie bringen armutsbetroffene Menschen in eine echte existenzielle Notlage.

Deshalb ist es gut und richtig, dass der Sofortzuschlag bei denjenigen ankommt, die ihn besonders dringend brauchen – nämlich bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Anspruch haben auf

  • Leistungen nach SGB II und SGB XII
  • die sich im Asylverfahren befinden und
  • die ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt oder

Kinderzuschlag bekommen.

Je nach gesetzlicher Regelung sind Bund, Land oder Kommunen für die Finanzierung und Auszahlung des Sofortzuschlags zuständig.

Grundsätzlich aber gilt: Der Sofortzuschlag wird unbürokratisch ausgezahlt rückwirkend zum 1. Juli 2022. Das heißt: Die Familien müssen dafür keinen Antrag stellen; das Geld landet automatisch auf ihrem Konto.

Bundesweit sollen so 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche schnell und unkompliziert profitieren.

Die Kindergrundsicherung soll Kinderarmut nachhaltig bekämpfen

Der Sofortzuschlag ist aber nur ein Vorbote für eine grundlegende Reform, mit der die Ampel-Koalition Kinderarmut nachhaltig bekämpfen will: die Kindergrundsicherung.

Mit der Kindergrundsicherung soll das Existenzminimum für Kinder neu berechnet und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Außerdem geht es darum, die Leistungen für Kinder zu bündeln, zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.

Diese Neuordnung der Kinder- und Familienförderung ist dringend notwendig: Denn aktuell haben wir hier einen Leistungsdschungel, der völlig intransparent ist.

Das führt dazu, dass Familien durchs Raster fallen. Leistungen wie der Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Familien mit geringen Einkommen gar nicht an.  

Mit der Kindergrundsicherung werden wir Kinder und Jugendliche aus der offenen und verdeckten Armut holen und ihre Teilhabe-Chancen grundlegend verbessern.

Das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld soll als Reform Hartz IV ersetzen 

Parallel dazu arbeitet die Ampel-Koalition bereits an einer zweiten großen Reform, die mit der Kindergrundsicherung ineinandergreifen soll: nämlich das Bürgergeld, das Hartz IV ersetzen wird.

Das Bürgergeld soll eine echte, selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Als Zwischenschritt auf dem Weg zum Bürgergeld haben Bundestag und Bundesrat mit Wirkung zum 1. Juli beschlossen, die Hartz-IV-Sanktionen für ein Jahr weitgehend auszusetzen und ihre Wirksamkeit zu untersuchen. 

Gerade in Krisenzeiten müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass das soziale Netz hält. Es reicht mittel- und langfristig einfach nicht mehr aus, das Netz hier und da ein bisschen zu flicken. Nein, wir müssen es dichter und enger knüpfen.

Der Sozialstaat in Deutschland benötigt ein Update – hin zu einem vorsorgenden und ermutigenden Sozialstaat, der wirkungsvoll vor Armut schützt und selbstbestimmte Teilhabe für alle ermöglicht.  

Mit kurzfristigen Maßnahmen wie dem Sofortzuschlag für Kinder lindern wir die akute Not. Weitere Sofort-Entlastungen sind schon umgesetzt oder bereits in Planung. Gleichzeitig – und das ist genauso wichtig – bringen wir im Bund die Kindergrundsicherung und das Bürgergeld auf den Weg.