Gesundheit und Pflege

Andreas Schwarz: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht für uns ganz vorne

„Ministerpräsident Kretschmann hat das Land in den vergangenen Monaten verlässlich, besonnen und entschlossen durch die Corona-Krise geführt. Das haben die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl honoriert: Das Wahlergebnis ist ein enormer Vertrauensbeweis für den vorsichtigen und umsichtigen Kurs.

Ministerpräsident Kretschmann hat sich intensiv mit allen Aspekten der Pandemie befasst. Dabei hat er, dabei haben wir ein Ziel verfolgt: Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen!

Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit steht für uns ganze vorne. In diesem Zusammenhang ist auch das Interview unseres Ministerpräsidenten zu bewerten.

Kollege Stoch, Kollege Rülke - was Sie da behaupten, ist absurd. Es wäre gut, wenn Sie das eine oder andere davon zurücknehmen würden.

Verantwortung tragen

Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass sich Fehler aus der Pandemiebekämpfung nicht wiederholen. Da stellen sich Fragen:

  • Kann ein entschlossenes und hartes Vorgehen im richtigen Moment mehrere Monate der Krise verhindern?
  • Können dadurch Monate des Lockdowns erspart werden?
  • Und hätte die Zahl der heutigen Infektionen reduziert werden können, hätte Trauer und Leid reduziert werden können, wenn früher zu einem härteren Lockdown gegriffen worden wäre?

Genau das sind die Fragen, die der Ministerpräsident gestellt hat! Und es sind die richtigen Fragen zum richtigen Zeitpunkt.

Es ist ja nicht so, dass diese Ideen aus der Luft gegriffen wären. Ich erinnere mich gut daran, dass Innenminister Strobl bereits im Oktober letzten Jahres die Forderung erhoben hat, in einen harten Lockdown zu gehen. Und, Kollege Stoch: Auch der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) aus ihrer Partei hat dies immer wieder gefordert. Wenn namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Zero Covid oder No Covid rufen, dann müssen wir uns damit auseinandersetzen. Das sind wichtige Beiträge zur Diskussion.

Andere demokratische Länder sind teilweise diesen Weg gegangen. Ich nenne Neuseeland als ein Beispiel. Das ist eine liberale Demokratie.

Kollege Stoch, Kollege Rülke, ich fordere Sie auf: Setzen Sie sich inhaltlich mit diesen Fragen auseinander, statt mit plumpen Vorwürfen und Unterstellungen von dieser dringend notwendigen Debatte abzulenken! Wer diesen Fragen aus dem Weg geht, wird dem Auftrag unserer Verfassung nicht gerecht.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Unser Grundgesetz sichert jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Der Staat ist verpflichtet, diesen Schutz zu gewährleisten. Auch der Schutz der Freiheitsgrundrechte gehört zum Wesenskern unseres Rechtsstaats. Wir müssen die Rechtsgüter so miteinander abwägen, dass beide zur größtmöglichen Entfaltung kommen.

Hier kommt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ins Spiel: Ein Grundrechtseingriff ist nur dann verhältnismäßig, wenn er unbedingt notwendig ist. In einem Rechtsstaat sind wir dazu verpflichtet, immer den mildesten Eingriff zu wählen.

Die Kernfrage lautet also: Kann ein kurzer und dafür intensiverer Eingriff in der Gesamtbetrachtung über den Zeitverlauf das mildere Mittel sein? Ein Mittel, das es uns ermöglicht, die Auswirkungen zu der Pandemie zu minimieren und schneller wieder größere Freiheiten einzuräumen?

Das Grundgesetz verpflichtet uns dazu, dass wir uns diese Frage immer wieder erneut stellen. In dem heute angesprochenen Interview diskutiert der Ministerpräsident genau dieses Problem.

Kollege Stoch, wenn Sie nun das Gegenteil unterstellen, dann – ich zitiere den Chefredakteur der Badischen Zeitung, Thomas Fricker – dann bedarf es dafür schon einer „gewissen Böswilligkeit“.

Enquetekommission

Es ist richtig, dass die Verantwortung, die richtigen Entscheidungen in dieser schweren Pandemie zu treffen, nicht allein bei der Regierung liegt. Mit dem Pandemiegesetz und mit regelmäßigen Debatten hier im Parlament tragen wir unseren Teil der Verantwortung.

Klar ist allerdings, dass einige der zentralen Fragen gar nicht auf Landesebene beantwortet werden können. Deswegen ist es richtig, jetzt die Frage zu stellen, ob das Bundesinfektionsschutzgesetz nicht noch besser werden kann. Ministerpräsident Kretschmann hat hierzu angeregt, nach der Bundestagswahl eine Enquetekommission auf Bundesebene einzusetzen. Das unterstütze ich.

Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, werden wir im Landtag ebenfalls eine Enquetekommission einrichten. Der Fokus soll hier ein anderer sein. Wir wollen klären, was wir auf Landesebene tun können, um für künftige Krisen besser gewappnet zu sein.

Wir werden den Einsetzungsantrag für diese Kommission vorbereiten und hierzu auch das Gespräch mit der Opposition suchen. Ich lade Sie jetzt schon herzlich dazu ein, daran mitzuarbeiten.“