Soziales und Gesellschaft

Antrag: Berufsperspektiven für junge Menschen mit Behinderung

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele schwerbehinderte junge Menschen unter 15 Jahren, von 15 bis unter 25 Jahren sowie von 25 bis unter 35 Jahren gegenwärtig in Baden-Württemberg leben?

2. Wie viele schwerbehinderte junge Menschen von 25 bis unter 35 Jahren in Baden-Württemberg einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung verortet sind sowie von Arbeitslosigkeit betroffen sind?

3. Wie viele schwerbehinderte Menschen über 25 Jahren in Baden-Württemberg keine anerkannte Berufsausbildung haben bzw. wie hoch sie diese Zahl einschätzt, sofern ihr keine genauen Zahlen vorliegen, und was sie unternimmt, um diesen Menschen berufliche Perspektiven zu eröffnen?

4. Wie viele Ausbildungsverhältnisse für schwerbehinderte junge Menschen unter 35 Jahren durch das Förderprogramm „Ausbildung Inklusiv“ des KVJS seit 2012 gefördert wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln) und wie sie das Förderprogramm bewertet?

5. Wie viele schwerbehinderte junge Menschen unter 35 in Baden-Württemberg durch eine Maßnahme der „Unterstützten Beschäftigung“ in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebracht werden konnten?

6. Wie viele schwerbehinderte junge Menschen unter 35 Jahren durch das Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ des KVJS seit 2012 in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gebracht werden konnten (bitte nach Jahren und befristetes bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis aufschlüsseln) und wie sie das Förderprogramm bewertet?

7. Wie viele schwerbehinderte Menschen auch fünf Jahre nach Abschluss einer Maßnahme eines Berufsbildungswerks oder eines Berufsförderungswerks eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben (bitte angeben als absolute Zahlen und relative Quote) und ob hier abhängig von der Art des Berufsabschlusses Unterschiede erkennbar sind?

8. Ob sie im Ausbildungsbündnis und in der Fachkräfteallianz inklusive Übergänge von der Schule in den Beruf bereits als Thema gesetzt hat und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben haben?

9. Was sie bislang unternommen hat, um im öffentlichen Dienst gezielt Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte junge Menschen zu schaffen und ob sie dazu insbesondere die Instrumente „Budget für Arbeit“ und „Unterstütze Beschäftigung“ schon genutzt hat?

10. Wie sie den Stand der Maßnahmen zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt des Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK insgesamt beurteilt?

11. Welche Herausforderungen sich für junge Menschen mit Behinderung im Übergang von der Schule in den Beruf durch die inklusive Beschulung ergeben und mit welchen Konzepten die Landesregierung diese Herausforderungen aufgreift?

Begründung

Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention spricht Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Arbeit zu. Ziel des Antrags ist zu erfahren, wie weit die Landesregierung mit ihren Bemühungen vorangekommen ist, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen eine Arbeitsmöglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden.