Sicherheit und Justiz

Einigung zu Polizeigesetz und Bleiberecht steht

Andreas Schwarz und Prof. Dr. Wolfgang Reinhart: „Wichtiges Signal auch an alle Unternehmen, die sich hier bei der Integration und Beschäftigung Geflüchteter engagieren“

Stuttgart - Die Regierungsfraktionen haben heute das Gesamtpaket zum Polizeigesetz und zum Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge in Arbeit auf den Weg gebracht.  „Wir haben sorgfältig gearbeitet und das innenpolitische Paket jetzt zu einem guten Ergebnis geführt – Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, sagten die beiden Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz und Prof. Wolfgang Reinhart nach dem Ende der Fraktionssitzungen.

Folgende Inhalte wurden vereinbart:

Beim Thema Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge in Arbeit und Beschäftigung wird die Koalition gemeinsam mit anderen Ländern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um für Asylbewerber in Arbeit eine verbesserte Bleibeperspektive zu schaffen. Das sei ein wichtiges Signal auch an alle Unternehmen, die sich hier bei der Integration und Beschäftigung Geflüchteter engagieren.

Priorisiert werde dort, wo es rechtlich zulässig ist. Bei der Priorisierung gehe es vor allem darum, dass bei ohnehin begrenzten Kapazitäten – beispielsweise bei Abschiebeflügen nach Gambia - zunächst diejenigen ohne Jobs oder Ausbildung abgeschoben werden und eben nicht die, die hier arbeiten und Steuern bezahlen. Ausreisepflichtige Beschäftigte, die bis auf die Voraussetzung der Vorduldungszeiten alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen und unter die geplante Bundesratsinitiative fallen, können zwar derzeit keine Beschäftigungsduldung erhalten. Solche Fallkonstellationen können aber im Einzelfall Vorgänge für die Härtefallkommission sein.

Andreas Schwarz: „Beim Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge wird die Landesregierung zeitnah eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Bleiberechtsperspektive von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung starten. Dabei wird der Hauptfokus auf einer Reduzierung bzw. Anrechnung der Zeiten für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung liegen. Ziel ist es, die Bleibemöglichkeiten für gut integrierte Flüchtlinge dadurch zu verbessern. Damit kann den Handwerkern, Mittelständlern und allen Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, ein wichtiges Signal gesendet werden. Und künftig wird bei begrenzten Kapazitäten eine Priorisierung der Abschiebungen vorgenommen, so dass zuerst Straftäter zurückgeführt werden und eben nicht Personen, die gut integriert sind, hier arbeiten und Steuern bezahlen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit für alle, sich an die Härtefallkommission zu wenden. Die Befassung der Härtefallkommission hat zur Folge, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen regelmäßig zurückzustellen sind. Diese Eingaben werden sehr sorgfältig geprüft. Ihre Beschäftigungserlaubnis gilt weiterhin für die gesamte Dauer des Verfahrens, sofern die Personen ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nach § 60 d AufenthG nachkommen. Wir haben jetzt an einigen Stellen eine Verbesserung für die Situation von Geflüchteten in Arbeit erreicht.“

Prof. Dr. Wolfgang Reinhart: „In der Frage mit dem Umgang Ausreisepflichtiger Beschäftigter haben wir eine pragmatische Lösung innerhalb der rechtsstaatlichen Grenzen gefunden. Für uns ist bei der Duldung entscheidend: Recht bleibt Recht. Die Behörden werden ihre Entscheidungen auf der Grundlage des geltenden Rechts treffen. Das war uns wichtig. Wer die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung nicht erfüllt, kann derzeit keine Beschäftigungs- oder allgemeine Ermessensduldung erhalten, mit einer Bundesratsinitiative werden wir jetzt die berechtigten Anliegen der Wirtschaft aufnehmen.“

Beim Polizeigesetz umfasse das Paket den Einsatz von Bodycams in Innenräumen und Wohnungen - unter der Bedingung, dass Richter über die Nutzung der Aufnahmen entscheiden. Damit erkenne man die präventiv-abschreckende Wirkung an und gebe der Polizei weitergehende Möglichkeiten, insbesondere beim Kampf gegen häusliche Gewalt. Für die Durchsuchung bei Großveranstaltungen werde die Rechtslage präzisiert und eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen.

Schwarz: „Mit der Ausweitung der Bodycam wollen wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Polizeibeamten insbesondere bei Fällen von häuslicher Gewalt verbessern. Generell gehen wir beim Polizeigesetzt maßvoll vor und wahren eine gute Balance zwischen Freiheit und Sicherheit: Wichtig war uns klarzustellen, dass bei der Auswahl der zu kontrollierenden Personen auf große Sorgfalt geachtet werden muss. Die Polizei darf nur unter strengsten Verhältnismäßigkeitsmaßstäben kontrollieren. Und die Regelung betrifft auch nicht alle Veranstaltungen: Nur, wenn sich im Einzelfall konkrete Tatsachen ergeben, dass eine Großveranstaltung gefährdet sein könnte, dürfen die Kontrollen durchgeführt werden. Wichtig war uns außerdem, dass Demonstrationen und Versammlungen ausgenommen sind. Zudem haben wir eine Evaluation unter strengen Maßgaben geplant.“

Reinhart: „Beim Polizeigesetz ist der Weg jetzt frei für die dringend erforderlichen Ermächtigungen der Polizei zum Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen und Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Beschränkung des Einsatzes der Bodycam nur auf öffentliche Bereiche nicht ausreichend ist. Auch die Erweiterungen der polizeilichen Befugnis zur Durchführung von Personenfeststellungen und Durchsuchung von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen wird kommen. Das ist eine wesentliche Stärkung unserer Polizei und damit auch der Sicherheit im öffentlichen Raum. Besonders Großveranstaltungen sind gefährdet und hier müssen wir aktiv Terrorgefahren abwehren.“

Hier geht es außerdem zu den FAQs zum Thema Polizeigesetz.