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Mini-Supermärkte: Für eine bessere Versorgung im ländlichen Raum

Auf Initiative unserer Fraktion arbeitet die Koalition an einer Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG). Ziel ist eine bessere Nahversorgung besonders im ländlichen Raum.

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Auf Initiative unserer Fraktion arbeitet die Koalition an einer Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG). Das Gesetz soll eine Öffnung von Kleinstsupermärkten, die weitgehend ohne Personal auskommen, an sieben Tagen pro Woche zulassen. Ziel ist eine bessere Nahversorgung und damit mehr Lebensqualität auf dem Land.

Wo liegt das Problem?

In vielen kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen Baden-Württembergs gibt es keine wohnortnahen Supermärkte mehr. Die klassischen Geschäftsmodelle des Einzelhandels funktionieren dort nicht mehr wirtschaftlich. Die Folge: Menschen – insbesondere ältere oder mobilitätseingeschränkte – müssen für alltägliche Einkäufe weite Wege in Kauf nehmen. Selbst wenn sie nur mal schnell Eier, Milch, Katzenfutter oder Klopapier brauchen. 

Was ist die Lösung?

Digitale und personalfreie Kleinstläden können diese Lücke schließen – auch unabhängig von starren Öffnungszeiten. Die Läden haben zwar alles, was man für den täglichen Bedarf braucht – nur an der Kasse sitzt niemand. Kundinnen und Kunden bedienen sich selbst im Laden und bezahlen mit Karte. Diese Kleinstläden sind keine Konkurrenz zu bestehenden Strukturen, sondern eine Ergänzung dort, wo es keine Alternativen gibt. Damit leisten sie einen konkreten Beitrag zur Daseinsvorsorge und machen das Leben auf dem Land attraktiver.

Wir schaffen Rechtssicherheit

Personalfreie Kleinstsupermärkte existieren bereits und haben in der Praxis auch sonntags geöffnet – obwohl dies nach geltendem Recht eine Grauzone darstellt. Mit der Novelle des LadÖG wollen wir eine klare, rechtssichere Grundlage schaffen. Die Rechtsprechung räumt dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit ein, auf veränderte soziale Realitäten zu reagieren. Diesen Spielraum wollen wir verantwortungsvoll nutzen – zur gezielten Stärkung der Nahversorgung im ländlichen Raum und zum Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.

Sonn- und Feiertagsruhe schützen

Der Sonntag bleibt ein Tag der Ruhe und seelischen Erholung. Digitale Kleinstsupermärkte stehen diesem Charakter nicht entgegen: Am Sonntag arbeitet hier niemand, niemand füllt die Ware auf und niemand macht am Sonntag sauber oder führt Reparaturen durch. Außerdem schaffen wir mit dem Gesetz klare Grenzen: Verkaufsfläche und Sortiment der digitalen Kleinstmärkte bleiben bewusst eingeschränkt. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass tatsächlich nur Kleinstläden von der Novelle profitieren.

Dazu sagt unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz:

„Wir Grünen sorgen für mehr Lebensqualität auf dem Land. Ein Lebensmittelladen ganz in der Nähe gehört unbedingt dazu. Mir ist wichtig, dass Menschen ihre Dinge für den täglichen Bedarf direkt vor Ort kaufen und im besten Fall schnell mal zu Fuß zu ihrem Dorfladen gehen können. Unser Update des Ladenöffnungszeitengesetzes macht das möglich. Damit machen den Weg frei für Mini-Supermärkte, die weitgehend ohne Personal auskommen – und die deshalb auch in kleinen Orten eine Chance haben, in denen es keinen klassischen Einzelhandel mehr gibt.“

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