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Hildenbrand: AfD steht nicht auf Boden des Grundgesetzes

Die AfD in Baden-Württemberg wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Diese Entscheidung ist konsequent und richtig.

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Die AfD ist vom baden-württembergischen Verfassungsschutz als Verdachtsobjekt eingestuft worden. Dazu sagt Oliver Hildenbrand, unser Sprecher für Innenpolitik:

„Die AfD in Baden-Württemberg wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Das haben Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube und Innenminister Thomas Strobl heute bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts bekannt gegeben. Diese Entscheidung ist konsequent und richtig, denn auch in Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Anhaltspunkte für demokratie- und verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Partei. Rechtsextreme und rassistische Positionen sind fester Bestandteil ihres Programms, ihrer Strategie sowie der Positionierungen ihres Führungspersonals. Die AfD steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Deshalb muss der Verfassungsschutz natürlich ein scharfes Auge auf diese Partei haben.“

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