Viele Schulen in Baden-Württemberg werden von Kindern und Jugendlichen aus mehreren Gemeinden besucht. Damit die Kommunen mit einem hohen Anteil auswärtiger Schüler:innen nicht allein auf den Kosten für Schulbau oder Sanierung sitzen bleiben, gibt es in der Schulbauförderung den sogenannten Auswärtigenzuschlag. Kommunen sind zudem haushaltsrechtlich verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehört auch, umliegende Gemeinden, aus denen Schüler:innen die Schule besuchen, an den Kosten von Schulbaumaßnahmen zu beteiligen. Im sogenannten Geislinger Urteil von 2022 hat der Verwaltungsgerichtshof das bestätigt.
Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung
In der Praxis kommt es dennoch immer wieder zu Konflikten. Einige Umlandgemeinden weigerten sich, sich an den Kosten zu beteiligen. In der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) wurde die Förderung im Einzelfall deutlich verbessert und der Auswärtigenzuschlag angehoben., Zudem haben wir die Mittel für Schulbau und Sanierung aus dem Kommunalen Investitionsfonds ab 2025 von bislang 200 auf 450 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt. Die neue VwV Schulbau tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Diese neuen Regelungen sollen auch dazu beitragen, dass Auseinandersetzungen der Schulträger mit Umlandkommunen vermieden werden. Für bereits bewilligte Projekte aus der Zeit vor Inkrafttreten der neuen VwV greift diese Verbesserung jedoch nicht.
Genau hier setzen wir als Grüne gemeinsam mit der CDU an. Mit einem Fraktionsgesetz haben wir eine einmalige Ausnahmeregelung für sogenannte Altfälle geschaffen: Bei Schulbauprojekten mit mindestens 30 Prozent Auswärtigenanteil, die zum Jahresende 2024 noch nicht vollständig abgerechnet waren, verdoppelt das Land nachträglich den bereits bewilligten Auswärtigenzuschlag. Die betroffenen Schulstandortgemeinden werden so spürbar entlastet, alte Streitfälle können abgeschlossen werden. Die Mittel dafür sind im Doppelhaushalt 2025/2026 schon eingeplant und stammen aus den 450 Millionen Euro Schulbaufördermitteln, die jährlich zur Verfügung stehen.
“Wenn wir über Schule sprechen, reden wir über Zukunftsräume – und deshalb darf diese Zukunft nicht an maroden Gebäuden oder ungeklärten Finanzierungsfragen scheitern”, sagt unser Experte für Schulbau, Ralf Nentwich.
Verlässlichkeit für die Kommunen
Mit der gesetzlichen Lösung für die Altfälle und der neuen Verwaltungsvorschrift sorgen wir für faire Rahmenbedingungen zwischen Schulträgern mit Schulstandorten und ihren Nachbarkommunen und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung des kommunalen Friedens. Vor allem aber schaffen wir Verlässlichkeit für die Kommunen und bessere Bedingungen für Kinder und Jugendliche.