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Sicherheit

Automatisierte Datenanalyse: Grüne fordern europäische Alternative zu Palantir

Um schwere Straftaten zu verhindern, hat der Landtag von Baden-Württemberg heute dem Einsatz automatisierter Datenanalyse zugestimmt. Die Grünen fordern Transparenz, Kontrolle und bis 2030 eine souveräne europäische Alternative zur Palantir-Software.

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Öffentlichen Anhörungen

Im parlamentarischen Verfahren über den Gesetzentwurf zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse haben wir der Kritik am Einsatz der Palantir-Software mit den öffentlichen Anhörungen im Innenausschuss und im Petitionsausschuss einen Raum gegeben. 

Die Aufzeichnungen der öffentlichen Anhörungen können in der Mediathek des Landtags angesehen werden:

Lösung made in Baden-Württemberg

Für uns steht fest: Wir brauchen so schnell wie möglich eine eigenständige, souveräne, resiliente Lösung – made in Baden-Württemberg oder in der EU. Gerade in Anbetracht der geopolitischen Lage brauchen wir im Sicherheitsbereich dringend mehr europäische Eigenständigkeit und größtmögliche digitale Souveränität.

Genau das haben wir im Parlament mit einem Entschließungsantrag untermauert. Darin fordern wir die Landesregierung auf, bis spätestens 2030 eine europäische Alternative an den Start und in den Einsatz zu bringen: Entschließungsantrag

Unsere Haltung zur automatisierten Datenanalyse

Worum geht es bei der automatisierten Datenanalyse?
Wir Grüne wollen es der Polizei einfacher machen, schwere Straftaten zu verhindern. Darum haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bereits im Herbst 2024 in einem Sicherheitspaket vereinbart, eine Rechtsgrundlage für die Durchführung automatisierter Datenanalysen zu schaffen. Wenn es darauf ankommt, muss die Polizei die Daten, die sie hat, schnell und sinnvoll verknüpfen können, um Zusammenhänge zu erkennen, Personen zu identifizieren und Gefahren abzuwehren.

Wie ist der Vertrag mit Palantir zustande gekommen?
Ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung hat das Innenministerium im März 2025 einen Vertrag mit Palantir abgeschlossen. Damit hat die CDU den letzten Schritt vor dem ersten gemacht. Die richtige Reihenfolge wäre gewesen: Erst eine Rechtsgrundlage durch eine Änderung des Polizeigesetzes schaffen, dann eine Software auswählen und am Schluss einen Vertrag mit einem geeigneten Anbieter abschließen.

Was bedeutet dieser Vertrag?
Mit ihrem voreiligen und nicht abgestimmten Agieren hat uns die CDU in eine sehr schwierige Lage gebracht. Denn der Vertrag kostet das Land knapp 25 Millionen Euro und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Ein vorzeitiger Ausstieg ist faktisch nicht möglich. Das heißt: Das Geld fließt an Palantir - ob wir das Polizeigesetz ändern oder nicht.

Warum werden wir dem Polizeigesetz zustimmen?
Wir Grüne wollen, dass unsere Polizei die automatisierte Datenanalyse nutzen kann, um schwere Straftaten zu verhindern. Dieses Instrument braucht die Polizei jetzt, und nicht erst in fünf Jahren. Hinzu kommt: Ändern wir das Polizeigesetz nicht, gehen die 25 Millionen Euro ohne Gegenleistung an Palantir. Und gleichzeitig könnte die Polizei ein Instrument nicht nutzen, das einen realen Mehrwert für die Sicherheit in Baden-Württemberg bieten kann.  In dieser Situation mussten wir abwägen und haben uns entschieden, die entsprechende Gesetzesgrundlage jetzt zu schaffen. Das ändert aber nichts an unserer kritischen Haltung zum Einsatz der Palantir-Software. Das Gesetz ist bewusst technikoffen gehalten, das heißt es enthält keine Festlegung auf einen bestimmten Anbieter.

Was wir jetzt tun: Kontrolle ermöglichen, Risiken einhegen
Wir Grüne haben sichergestellt, dass die Durchführung der Datenanalysen der parlamentarischen Kontrolle unterliegen wird. Das hegt die Risiken ein und schafft mehr Transparenz. Den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden hierfür unter anderem IT-Sicherheitsberichte zur Software-Nutzung und die durchgeführten IT-Audits vorgelegt.

Fazit und Ausblick: Wie geht es jetzt weiter?
Unser Ziel ist klar: Wir wollen auf eine einsatzbereite Alternative umsteigen – so schnell wie möglich und spätestens bis 2030.

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