Die Corona-Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 aufgelegt, um in einer akuten Ausnahmesituation schnell Unterstützung zu leisten. Vor allem kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler:innen waren auf diese Hilfe angewiesen. In der Praxis kam es jedoch später zu Rückforderungen, die sich in vielen Fällen als rechtswidrig erwiesen haben.
Was wir als Grüne erreicht haben
Wir bringen gemeinsam mit der CDU ein Fraktionsgesetz auf den Weg, mit dem rechtswidrige Rückforderungen oder Rückzahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie „Soforthilfe Corona“ (Anträge bis zum 7. April 2020) korrigiert werden. Künftig können unrechtmäßige Rückforderungen zur „Soforthilfe Corona“ nach der Landesrichtlinie vom 22. März 2020 rechtssicher korrigiert werden.
Bereits erfolgte Rückzahlungen können somit fair und digital rückabgewickelt werden. Ziel ist es, den Betroffenen in dieser pandemiebedingten Ausnahmesituation einen fairen finanziellen Ausgleich zu ermöglichen. Wer als Kleinunternehmer, Freiberufler:in oder Selbstständiger die Hilfen nach der Landesrichtlinie vom 22. März 2020 beantragt hatte, erhält nun bereits zurückgezahlte Beträge rückerstattet.
Unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz macht deutlich, worum es dabei geht:
"Die Corona-Soforthilfen wurden in einer Ausnahmesituation aufgelegt, um schnell und unbürokratisch zu helfen – insbesondere kleinen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberuflerinnen. Viele von ihnen haben sich auf diese Hilfe verlassen. Dieses Vertrauen darf im Nachhinein nicht enttäuscht werden. Wir Grünen haben frühzeitig deutlich gemacht, dass die Rückforderungspraxis in vielen Fällen weder gerecht noch rechtlich überzeugend war.
Gerechtigkeit heißt für uns: Wer ehrlich ist, darf keinen Nachteil haben. Es kann nicht sein, dass am Ende nur diejenigen entlastet werden, die geklagt haben, während andere, die dem Staat vertraut und längst gezahlt haben, schlechter gestellt sind.
Mit der gesetzlichen Regelung sorgen wir jetzt dafür, dass die Rückabwicklungen nun zügig, transparent und verlässlich stattfinden können. Wir stehen klar hinter unserer Wirtschaft – insbesondere hinter den kleinen Unternehmen und Selbständigen, die diese Krise mitgetragen haben."
Das Gesetz schließt eine bisher bestehende Lücke: Erstmals gibt es eine klare gesetzliche Grundlage für eine unbürokratische Erstattung. Das Gesetz betrifft ausschließlich die Bewilligung und Erstattung der Soforthilfe Corona auf Grundlage dieser Richtlinie vom 22. März 2020. Fälle, in denen Zuwendungen auf Basis der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums gemeinsam mit dem Bund vom 8. April 2020 (Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen) bewilligt wurden, sind nicht erfasst.
Antragstellung und Verfahren
Der Ausgleich wird kulanzweise und nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Antragseröffnung über ein digitales Antragsportal gestellt werden.
Wir setzen damit ein gemeinsames Signal für faire, praktikable und verantwortungsvolle Lösungen. Bisher bestand keine gesetzliche Grundlage für eine unbürokratische Rückzahlung unrechtmäßiger Rückforderungen. Mit dem gemeinsamen Fraktionsgesetz schließen die Koalitionsfraktionen diese Lücke. Dies ist ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Vertrauen in staatliches Handeln.
Das Fraktionsgesetz wird am Mittwoch, den 4. Februar 2026, eingebracht und wird am 5. Februar 2026 in erster Lesung im Parlament beraten. Nach der Befassung in einem Sonder-Wirtschaftsausschuss des Landtages, soll das Gesetz in einer Plenar-Sondersitzung Ende Februar 2026 durch den Landtag verabschiedet werden. Das Wirtschaftsministerium kann dann mit den Vorarbeiten für eine digitale Plattform zur Abwicklung der Rückzahlungen beginnen.