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Soziales

Baden-Württemberg stärkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Baden-Württemberg fördert mit drei Projekten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gleichstellung in der Wirtschaft. Mit 370.000 Euro für FamilyNET 4.0, Teilzeitausbildung und Spitzenfrauen BW unterstützt das Land Unternehmen bei moderner Arbeitskultur und stärkt gezielt das Fachkräftepotenzial von Frauen.

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„Die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften wird immer mehr zu einer zentralen Herausforderung für Unternehmen. Eine familienfreundliche und moderne Unternehmenskultur kann dabei den entscheidenden Unterschied im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte machen", erklärt Felix Herkens, Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

So wird auf Initiative der Grünen Fraktion das Projekt FamilyNET 4.0 im Jahr 2026 mit 50.000 Euro weitergefördert. Damit bietet das Projekt auch in den kommenden zwei Jahren Unternehmen wertvolle Impulse und Ideen, wie sie ihre eigene Unternehmenskultur familienbewusst modernisieren können.

Auch das Netzwerk Teilzeitausbildung wird bis Ende 2026 mit jährlich 100.000 Euro finanziell unterstützt. Mit seiner Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit schafft das Netzwerk Bewusstsein und eröffnet mehr Interessierten die Möglichkeit, eine Teilzeitausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen. Dies kommt insbesondere Frauen mit Care-Aufgaben zugute.

Darüber hinaus wird das Projekt Spitzenfrauen BW in den kommenden zwei Jahren mit jeweils 110.000 Euro auf Grüne Initiative hin weiter gefördert. Dieses Projekt leistet durch Netzwerk- und Sensibilisierungsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Repräsentanz von Frauen in Führungs- und Leitungspositionen.

Sarah Hagmann, zuständig für die Erwerbsarbeit von Frauen und Vereinbarkeit von Beruf und Familie, betont: „Digitale und flexible Lösungen ermöglichen es, Fachkräfte in allen Phasen der Lebens- und Familienplanung im Unternehmen zu halten. Gleichzeitig trägt eine familienfreundliche Unternehmenskultur zur Gleichstellung und gleichberechtigten Aufteilung von Sorgearbeit bei – ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechten Gesellschaft."

Diese Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Landtagssitzung am 18. Dezember 2024, bei der das Parlament den Doppelhaushalt 2025/2026 endgültig beschließt.

 

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