Bauen und Wohnen

Bay: Paragraf 13 b löst Wohnungsnot in angespannten Gebieten nicht

Die baupolitische Sprecherin Susanne Bay kritisiert die geplante Verlängerung des umstrittenen Flächenfraß-Paragrafen 13 b Baugesetzbuch der Bundesregierung, wonach Baugebiete schneller ausgewiesen werden können. „Der Beton-Paragraf löst die Wohnungsnot nicht, schränkt aber Umweltprüfungen und Bürgerbeteiligung massiv ein.“ Die grün-geführte Landesregierung habe dem Gesetzentwurf im Bundesrat Ende Dezember daher die Zustimmung verweigert, betont die Sprecherin für Bauen und Wohnen.

Susanne Bay: „Der 13b hält nicht das, was sich die Bundesregierung von ihm versprochen hat – und auch nicht das, was unsere baden-württembergische Wirtschaftsministerin suggeriert. Eine Evaluation hat gezeigt, dass in Baden-Württemberg mithilfe des Paragrafen 13b nur wenige Wohneinheiten geschaffen wurden – bei gleichzeitig hohem Flächenverbrauch. Deshalb wundern wir uns, dass das CDU-geführte Wirtschaftsministerium sich für dieses Verfahren so stark macht – zu Lasten von Umwelt und Natur.“ 

Am allseits anerkannten Grundsatz, Innen- vor Außenflächen zu entwickeln, geht die Regelung laut Susanne Bay völlig vorbei. „Der Paragraf 13b bekämpft nicht die Wohnungsnot dort, wo es nötig ist – er macht vielmehr den Weg frei für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäuser in Gegenden mit geringem Wohnraummangel. Am Ende kommen wir so bei unserem Ziel nicht entscheidend weiter, die Ortskerne zu reaktivieren und wertvolle Grünflächen vor weiterem Zubetonieren zu schützen.“

Susanne Bay weiter: „Unsere Position ist klar: Die planlose Zersiedelung unserer Landschaft ist der falsche Weg, um mehr Wohnraum zu schaffen. Statt immer mehr Flächenverbrauch zuzulassen, darf dieser Paragraf nicht verlängert werden. Mit dem 13b lösen wir die Wohnungsnot in angespannten Gebieten nicht.“

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich bei der Abstimmung im Bundesrat am 18. Dezember enthalten. So sieht es der Koalitionsvertrag vor, wenn sich Grüne und CDU nicht einigen können. Die CDU unterstützt die Verlängerung des Paragrafen 13b, mit dem sich jetzt noch der Bundestag befassen muss.