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Wirtschaft

Neues Gaststättengesetz: Weniger Bürokratie, mehr Rückenwind für die Gastronomie

Das neue Landesgaststättengesetz entlastet Baden-Württembergs Gastronomie spürbar: Anzeige statt Erlaubnis, weniger Bürokratie und modernisierte Unterrichtung. Die Grüne Landtagsfraktion hat die Reform aktiv vorangetrieben und stärkt damit Betriebe und Verwaltung.

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Mit der Novellierung des Landesgaststättengesetzes setzt Baden-Württemberg ein klares Signal für weniger Bürokratie und mehr Rückenwind für das Gastgewerbe. Ein wichtiger Erfolg, den wir als Grüne Landtagsfraktion aktiv vorangetrieben haben. Ziel ist ein modernes, einfaches und effizientes Regelwerk, das Gastronomiebetriebe spürbar entlastet.

Unbürokratischen Anzeigeverfahren

Zentrales Element der Reform ist der Wechsel vom bisherigen Erlaubnisverfahren zu einem unbürokratischen Anzeigeverfahren. Damit entfallen zeit- und kostenintensive Doppelprüfungen, umfangreiche Antragsunterlagen und die präventive Zuverlässigkeitsprüfung. Künftig reicht eine einzige Anzeige, die gleichzeitig für das Gaststättenrecht und die Gewerbeordnung gilt. Damit erreichen wir einen deutlichen Abbau von Bürokratie für Gastronom:innen und Verwaltung.

Auch die bisherige Gestattung für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten wird abgeschafft. Solche Angebote müssen in Zukunft lediglich angezeigt werden. Wichtig ist: Die fachrechtlichen Kontrollmöglichkeiten – etwa im Bau- und Immissionsschutzrecht – bleiben vollständig bestehen.

Moderne Gaststättenunterrichtung

Parallel dazu wird die Gaststättenunterrichtung modernisiert. Sie wird verpflichtend für Gewerbetreibende ohne entsprechende Vorqualifikation und inhaltlich zeitgemäß erweitert, insbesondere um lebensmittelrechtliche und weitere praxisrelevante Inhalte. Die Details werden in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt, die mit dem in Kraft treten des neuen Landesgaststättengesetz zum 1. Januar 2026 veröffentlicht wird.

9,75 Millionen Euro Entlastung pro Jahr

Die Reform wurde in enger Zusammenarbeit mit der Entlastungsallianz Baden-Württemberg und zahlreichen Branchen- und Kommunalverbänden erarbeitet. Die erwarteten Entlastungen liegen bei rund 3,5 Millionen Euro jährlich für die Verwaltung und rund 9,75 Millionen Euro für die Branche – ein starker Impuls für eine zentrale Säule unserer Wirtschaft.

Mit dem nun beschlossenen Landesgaststättengesetz hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt in Richtung moderner, einfacher und praxistauglicher Regeln getan. Als Grüne Landtagsfraktion haben wir diesen Weg aktiv gestaltet und dafür gesorgt, dass Entlastung dort ankommt, wo sie am meisten bewirkt. Das neue Gesetz stärkt die Eigenverantwortung, schafft Effizienz und unterstützt eine Branche, die für Vielfalt, Lebensqualität und gesellschaftliches Miteinander steht.

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