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Kunst & Kultur

Grüne unterstützen Forderung nach landesweitem Jugendrat

Köhler und Aschhoff: Für uns ist klar - eine Gesellschaft ohne die Stimme der Jugend kann nicht krisenfest sein!

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Stuttgart. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ in Stuttgart unterstützt die Landtagsfraktion Grüne die Forderung nach der Einrichtung eines landesweiten Jugendrates.

In der Sitzung am Freitag (26. Mai) der Enquetekommission ging es um das Thema „Repräsentation und Teilhabe“.

Erwin Köhler und Dr. Susanne Aschhoff, als Mitglieder der Enquetekommission zuständig für den Themenbereich Gesellschaft, unterstreichen: 

„Für uns ist klar: Eine Gesellschaft ohne die Stimme der Jugend kann nicht krisenfest sein! Das hat uns das Ergebnis der Bürgerbeteiligung noch einmal deutlich vor Augen geführt. Wir Grüne unterstützen daher ausdrücklich die Forderung nach mehr Teilhabe junger Menschen bei politischen Entscheidungen – gerade auch in Krisenzeiten. Wir setzen uns innerhalb der Regierungskoalition für die dauerhafte Einrichtung eines Jugendrates auf Landesebene ein und werden dies auch in den Handlungsempfehlungen der Enquete verankern. Uns ist wichtig, der Stimme junger Menschen grundsätzlich mehr Gewicht zu verleihen.“

Im grün-schwarze Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien die Etablierung eines dauerhaften Forums zur Jugendbeteiligung vereinbart.

„Dieses Ziel wollen wir umsetzen – auch für mehr Akzeptanz politischer Entscheidungen bei den Bürgerinnen und Bürgern“, sagte Köhler weiter.

Die Ausgestaltung eines landesweiten Jugendrats ist noch zu konkretisieren. Vorstellbar laut Erwin Köhler, in der Grünen- Landtagsfraktion Sprecher für Jugend- und Seniorenpolitik, sei ein Format ähnlich dem Kreisseniorenrat oder dem Landesseniorenrat – beides auf Dauer angelegte Gremien. Aschhoff und Köhler: „Wichtig ist uns, für den Jugendrat eine juristische Form zu etablieren, die es bei Gesetzesvorhaben der Landesregierung zur Pflicht macht, angehört und berücksichtigt zu werden - zum Beispiel über ein Antrags- und Anhörungsrecht im Landtag und seinen Ausschüssen.“

 

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