
Lena Lux
Anhörung zu Missbrauchs-Vorwürfen im DTB
"Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind ein wichtiger, aber nicht der einzige Schritt", sagt Thomas Poreski zur Aufarbeitung der Missstände im Deutschen Turner-Bund.
Der Landtag hat am Mittwoch einen sogenannten Erprobungsparagraf beschlossen. Das bedeutet: bessere Kinderbetreuung, mehr Spielraum für die Kita-Betriebe und längere Betreuungszeiten.

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Stuttgart – Bessere Kinderbetreuung, mehr Spielraum für die Kita-Betriebe und längere Betreuungszeiten: Der Landtag hat am Mittwoch in Stuttgart einen sogenannten Erprobungsparagraf beschlossen, der Kitas künftig erlaubt, in bestimmten Fällen vom bisherigen Personalschlüssel abzuweichen.
Die Gesetzesänderung ist auch eine Antwort auf den Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten. Er zielt außerdem darauf ab, die Betreuungsqualität zu verbessern und die Betreuungszeiten bedarfsgerecht zu gestalten. „Damit bestehen mehr Möglichkeiten, das Angebot an die Bedingungen vor Ort anzupassen“, so Grünen-Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz.
Der neue Paragraf ermöglicht es Kitas, flexibler auf die Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung zu reagieren. Kitas können nun in begründeten Fällen, beispielsweise bei akutem Personalmangel, Fachkräfte aus anderen Bereichen wie Förstern oder Musiklehrern einbinden, um die pädagogische Arbeit zu erweitern. Dies soll nicht nur die Betreuungssituation in den Einrichtungen verbessern, sondern auch den Kindern vielfältigere Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten, sagte der Sprecher für Bildung, Thomas Poreski.
„Mit dem Erprobungsparagrafen schaffen wir für die Kitas neue Möglichkeiten, indem sie auf ein vielfältigeres, multiprofessionelles Personal zurückgreifen können. Die Qualität der frühkindlichen Bildung bleibt erhalten und kann sogar steigen“, sagte Poreski. „Ich bin froh, dass wir im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden eine verlässliche Lösung gefunden haben.“
Der Erprobungsparagraf ist dafür gedacht, um innovative Betreuungskonzepte zu testen, die Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln und für mehr Bildungsgerechtigkeit im frühkindlichen Bereich zu sorgen. Jeder Kita-Träger ist frei, vom Erprobungsparagrafen Gebrauch zu machen – unter Beteiligung von Fachkräften und Eltern vor Ort. „Mit der Gesetzesänderung können Kommunen und freie Träger schon jetzt loslegen, ihr Kita-Angebot innovativ und bedarfsgerecht zu gestalten“, sagte Poreski.

Lena Lux
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