Digitale und vollautomatisierte Kleinstläden können einen wichtigen Beitrag zur Nahversorgung leisten - vor allem dort, wo klassische Supermärkte fehlen. Mit der Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir als Grüne Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen klaren rechtlichen Rahmen für diese neuen Angebote und reagieren auf die Bedürfnisse vieler Kommunen im Land.
Worum es geht: Einkaufen vor Ort – flexibel und verlässlich
Bisher fehlten klare Regelungen für digitale Kleinstsupermärkte, insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Das neue Ladenöffnungsgesetz schließt diese Lücke. Künftig können vollautomatisierte Verkaufsstellen mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche rund um die Uhr öffnen, sofern sie Waren des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Personal betrieben werden.
Wir als Grüne wollen damit erreichen, dass Menschen verlässlich und wohnortnah einkaufen können – unabhängig von Öffnungszeiten und langen Wegen. Gerade im ländlichen Raum stärken solche Angebote die Daseinsvorsorge und entlasten den Alltag von Familien, älteren Menschen und Berufstätigen.
Der Sonn- und Feiertagsschutz bleibt vollständig erhalten, da die neuen Kleinstläden weitgehend ohne Personal auskommen. Gleichzeitig wird das Verfahren für Kommunen einfacher und unbürokratischer. Künftig reicht eine Anmeldung statt eines aufwendigen Genehmigungsverfahrens. Zudem stärken wir bewusst die kommunale Entscheidungshoheit: Städte und Gemeinden können vor Ort am besten einschätzen, was gebraucht wird.
“Alltägliche Produkte wohnortnah und flexibel einkaufen zu können, entlastet den Alltag: Davon profitieren insbesondere junge Familien, ältere Menschen und Berufstätige. Digitale Kleinstläden stärken die Daseinsvorsorge und erleichtern das Leben – vor allem im ländlichen Raum. Deswegen haben wir GRÜNE bereits im Frühjahr letzten Jahres die Initiative für ein Update des Ladenöffnungsgesetzes ergriffen. Damit kommen wir auch den Wünschen der Kommunen nach: Eine bessere Nahversorgung auch in kleinen Orten, wo es keinen normalen Supermarkt mehr gibt. Mit dem Gesetz wird der Betrieb der Läden nicht nur rechtssicher. Es wird auch unbürokratischer: Künftig reicht ein einfaches Anmeldeverfahren. Gleichzeitig wahren wir einen zentralen Grundsatz. Weil die Kleinstläden weitgehend ohne Personal auskommen, bleibt der Schutz von Sonn- und Feiertagen vollständig erhalten. Das ist uns Grünen besonders wichtig”, sagt unser Fraktionschef Andreas Schwarz.
Wie es weitergeht
Das Fraktionsgesetz wird in dieser Woche in den Landtag eingebracht. Die erste Lesung ist für den 28. Januar 2026 geplant. Nach der Beratung im Wirtschaftsausschuss soll das Gesetz in der Plenarsitzung am 5. Februar 2026 verabschiedet werden.