Transparenz

Plenarsaal ist mit Politiker*innen gefüllt.

Nachvollziehbare & transparente Politik

Als Grüne Fraktion wollen wir die parlamentarische Arbeit nachvollziehbarer und transparenter machen. Daher veröffentlichen wir freiwillig Angaben zum außerparlamentarischen Engagement der Abgeordneten. Hierzu zählen Mitgliedschaften in Gremien (Vorstände, Aufsichtsräte, etc.) von Vereinen und Institutionen sowie kommunalpolitische Mandate. Finanzielle Entschädigungen für dieses Engagement, zum Beispiel in Form von Sitzungsgeldern, werden ebenfalls bekannt gegeben. Damit gehen wir einen Schritt weiter, als es die Offenlegungsregeln des Landtages fordern. Diese verpflichten die Abgeordneten bisher lediglich zu Angaben über ihren aktuellen Beruf, Mitgliedschaften in Unternehmensgremien oder Funktionen in Interessensverbänden.

Fragen & Antworten

Alle Abgeordneten erhalten für ihre Mandate eine Entschädigung, auch Diät genannt. Das sind derzeit monatlich 9.322 Euro, die versteuert werden müssen. Dieser Betrag gilt fraktionsübergreifend für alle Abgeordneten des Landtages. Zusätzlich gibt es eine Kostenpauschale, die bei 2.738 Euro im Monat liegt. Mit dieser Pauschale sollen allgemeine Kosten, beispielsweise für ein Wahlkreisbüro, gedeckt werden. Hinzu kommt noch ein Vorsorgebeitrag von 2.169 Euro. Dieser wird von den Abgeordneten für ihre Altersvorsorge verwendet. Diese müssen sie selbst regeln, da Abgeordnete nicht über die Rentenversicherung oder Pensionen abgesichert sind.

Nur einen kleinen Teil. Als Grüne Landtagsfraktion haben wir beschlossen, dass alle zusätzlichen Einnahmen, nach Abzug eines steuerlichen Vorbehalts und eines Selbstbehalts von 800 Euro jährlich, der Fraktion zur Verfügung gestellt werden.

Zu mandatsbezogenen Nebeneinkünften gehören vor allem Sitzungsgelder und Entschädigungen für dieArbeit in einem Gremium, in das Abgeordnete durch ihre Eigenschaft als Landtagsabgeordnete gekommen sind. Beispiele für ein solche Gremien sind der Rundfunkrat oder der Aufsichtsrat der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Ja. Denn diese Einkünfte stehen nicht mit dem Landtagsmandat in Verbindung. Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für kommunale Mandate werden von den jeweiligen Gremien in öffentlicher Sitzung festgelegt.

Jede Fraktion erhält Gelder vom Land, um laufende Kosten und die Gehälter der Fraktionsmitarbeiter:innen zu zahlen, die den Abgeordneten und dem Fraktionsvorstand zuarbeiten. Die Mitarbeiter:innen sind größtenteils Parlamentarische Berater:innen, die Expert:innen für die verschiedenen Themengebiete der Landespolitik sind. Jede Fraktion erhält pro Monat einen Grundbetrag und eine Kopfpauschale pro Abgeordnete:n. Darüber hinaus erhält die Opposition für jedes Mandat einen Zuschuss pro Monat. Die jeweils aktuellen Zahlen sind im Haushaltsplan nachzulesen.